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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom Mai 2024 bittet der BRK-Kreisverband Aichach-Friedberg für das Jahr 2024 wieder um einen Jahreszuschuss für die Wasserrettung für die Rettungsstation und den Katastrophenschutz. Der Zuschuss wird wie jedes Jahr nach der Größe der Gemeinde berechnet und auf folgende Aufgabenbereiche aufgestellt.

 

Katastrophenschutz    6.050,00 €

Wasserrettung für die Rettungsstationen 2.500,00 €

Zuschussantrag insgesamt   8.550,00 €

 

Der Markt Mering unterstützt seit vielen Jahren mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zu Gunsten der Wasserrettung für die Rettungsstation. In der HA v. 11.07.2023 wurde dieser bis einschließlich 2026 bewilligt. Des Weiteren ein Zuschuss in Höhe von 770,00 € für das Jahr 2023 für den Katastrophenschutz.
 

Erläuterung seitens des Landkreises zur Auskunft zur Mittelverwendung:

Katastrophenschutz bedeutet das Zusammenwirken aller Hilfs- und Rettungsorganisationen im Landkreis zur Bewältigung einer Krise, Großschadenslage oder Katastrophe.

Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Art. Z Bayerisches Katastrophenschutzgesetz).

Die Feuerwehren, das THW und alle anderen Hilfsorganisationen (wie der BRK) werden vom Landkreis nach Kräften der Ausrüstung und Zuwendungen unterstützt. Eine Pflicht für den Landkreis zur finanziellen Unterstützung der zur Katastrophenhilfe Verpflichtungen gibt es jedoch nicht.

Insofern ist die gewährte ungebundene Zuwendung des Landkreises eine freiwillige Leistung über deren Höhe die politischen Gremien des Landkreises entschieden haben und jährlich wieder entscheiden.

Wieso die Verteilung der aufgestellten Kosten, wie dargestellt ausfällt, entzieht sich unserer Kenntnis.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): max. 6.050,00 €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt 2024 sind auf der HHSt.: 5400-7000 Mittel in Höhe von 2.500,00 € (Wasserrettung für die Rettungsstation) und Mittel in Höhe von max. 5.000,00 € (Katastrophenschutz) für den BRK Kreisverband Aichach-Friedberg eingeplant.

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Beschlussvorschlag

1. Der Hauptausschuss beschließt, für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von ______ €
    (Katastrophenschutz) zu gewähren.

 

3. Der Hauptausschuss beschließt, für das Jahr 2024 einen Zuschuss jährlichen Zuschuss in
    Höhe von ___________ € (Katastrophenschutz) zu bewilligen.


    Für die Jahre 2025 und 2026 kann die Höhe des Zuschusses je nach Aufteilung an die

    Gemeinden nach dem Einwohnerschlüssel zur Landesbevölkerung, variieren. Der

    Zuschuss wird in Höhe von max. ___________ € jährlich ohne weiteren Beschluss bis
    einschließlich 2026, für den BRK Kreisverband Aichach-Friedberg bewilligt.

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Anlage/n

BRK Zuschussantrag 2024, BRK Aufwendungen u. Erträge f. d. Katastrophenschutz 2023      

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