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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Eine bestehende, erdgeschossige Lagerhalle im Brunnenweg 6 soll aufgestockt werden. Nach dem Umbau sind 2+D-Geschosse vorgesehen, die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss bleibt vollständig erhalten. Im Obergeschoss und im zurückversetzten Dachgeschoss (deutlich kein Vollgeschoss) wird eine Wohneinheit (174,51 m2 Wohnfläche) eingebaut. Die Wandhöhe ist mit 7,87 Meter, die Firsthöhe mit 10,18 Meter geplant. 

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      15.05.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  14.07.2024

chste Bau- und Planungsausschusssitzung: 22.07.2024

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Bei drei der vier Nachbargrundstücke wurden die Nachbarunterschriften erbracht, beim vierten Nachbargrundstück wurde keine Unterschrift erteilt, die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Verwaltung beurteilt das Quartier zwischen Fröbelstraße – Kanalstraße – Schulstraße und Pestalozzistraße als nähere Umgebung i.S.d. § 34 BauGB. In der Umgebung findet sich z.T. noch Gebäude mit einer Geschossigkeit von 1+D, aber bereits auch einige Gebäude mit einer Geschossigkeit von 2+D, daher würde sich das Gebäude vom Maß der baulichen Nutzung einfügen, sofern man hier nur die Geschossigkeit betrachten würde. Hinsichtlich der Höhenentwicklung (Wandhöhe und Firsthöhe) hat die Verwaltung allerdings bedenken, dass sich das Gebäude noch in die nähere Umgebung einfügt. Von der Verwaltung wurde das Vorhaben (Wandhöhe 7,87 Meter, Firsthöhe 10,18 Meter) mit mehreren Gebäuden in der näheren Umgebung anhand den vorhandenen Archivunterlagen verglichen. Die höchste Wandhöhe liegt beim Gebäude Fröbelstraße 1 mit 6,55 Meter vor (Firsthöhe 8,0 Meter ab FFB, ca. 8,3 Meter ab Gelände). Die höchste Firsthöhe ist beim Gebäude Brunnenweg 4 mit 9,80 Meter vorhanden (Wandhöhe 4,25 Meter).

 

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (Gewerbe und Wohnen) fügt sich das Vorhaben optimal in die nähere Umgebung ein, welche als Mischgebiet definiert werden kann.

 

Die vom Planer errechneten Kennzahlen GRZ I (0,29), GRZ I + II (0,86) und GFZ (0,40) dienen lediglich zur Orientierung, stellen aber kein Kriterium des Einfügens i.S.d. § 34 BauGB dar.

 

Die Abstandsflächen wurden gemäß den Vorgaben der gemeindlichen Abstandsflächensatzung berechnet und werden vollständig auf dem Grundstück bzw. bis zur Straßenmitte des Brunnenwegs eingebracht. Die Prüfung der Berechnung obliegt dem Landratsamt.

 

Für die gewerbliche Nutzung sind unverändert zwei Stellplätze gemäß der Ziffer Nr. 5.1 Stellplatzsatzung des Marktes Mering nachzuweisen (ein Stellplatz je 70 m2 Nutzfläche bei Handwerks- und Industriebetrieben – bei 129 m2 Nutzfläche also 1,84=2 Stellplätze). Für die Wohnnutzung sind gemäß Ziffer Nr. 1.1 3 Stellplätze nachzuweisen, da die Wohnfläche mehr wie 150 m2 aufweist. Der Gesamtbedarf beträgt somit 5 KFZ-Stellplätze, nachgewiesen werden auf dem Grundstück sogar 7 KFZ-Stellplätze. Der KFZ-Stellplatzbedarf ist somit erbracht. Gemäß Satzung sind zudem insgesamt 6 Fahrradstellplätze notwendig, welche auch vom Bauherrn nachgewiesen wurden, der Fahrradstellplatznachweis ist damit ebenfalls erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung (Wand- und Firsthöhe) nicht nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.

 

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Anlage/n

 

  • gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

         

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