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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 19.07.2022:

Zu oben genannten Bebauungsplan gibt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe folgende Stellungnahme ab:

1. Gegen den Bebauungsplan haben wir keine Einwände.

2. Im südwestlichen Zubringer von der Heinrichshofener Str. zur Bgm.-Schauer Str. ist keine Wasserleitung vorhanden.

Es ist zu prüfen, ob hier eine Versorgungsleitung verlegt werden muss.

3. Für den nordwestlichen Zubringer von der Heinrichshofener Str. ist der Ringschluss der Wasserleitung geplant.

4. Wir beabsichtigen, die Verbindung dieses Jahr herzustellen.

Wir bitten Sie, uns frühzeitig in die Spartenplanung mit einzubeziehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Bauantrag geregelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung / Abwägung nicht geändert.

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Anlage/n

      

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