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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach dem erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss kann nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Anlage/n

Planzeichnung

textliche Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 13.06.2024

schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung vom 04.06.2024     

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