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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße“ gebilligt. Die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss kann nun die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Anlage/n

Planzeichnung mit Begründung und Umweltbereicht

jeweils in der Fassung vom 13.06.2024     

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