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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.04.2024 informiert die LEW die Gemeinde über die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung des bestehenden Energieliefervertrages für die gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für die Folgejahre 2025 und 2026.

Die Gemeinde Schmiechen ist nicht verpflichtet die Stromlieferung auszuschreiben und bei der letztmaligen Verlängerung des Vertrages profitierte die Gemeinde von den günstigen Strompreisen und auch der Umstellungsaufwand ist nicht angefallen.

 

Es ist davon auszugehen, dass bis zur Sitzung das Angebot der LEW vorliegt, damit dieses dem Gemeinderat vorgestellt werden kann.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Die Energiepreise sind im Haushalt für 2025 und 2026 zu berücksichtigen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag,  dem Schreiben der LEW zur Verlängerung des bestehenden Energieliefervertrages, dem Energielieferungsangebot und stimmt der Verlängerung der Laufzeit des Energieliefervertrages mit der LEW bis zum 31.12.2026 zu.

 

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Anlage/n

Schreiben LEW     

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