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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.11.2023 bis 08.12.2023 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein,  welche bereit in der Sitzung am 24.04.2024 behandelt wurden.

 

Im Nachgang zu diesem Beschluss fand noch einmal eine Beratung der Verwaltung mit einer Rechtsanwaltskanzlei hinsichtlich der Zulässigkeit einer Erweiterung der bestehenden Schlacht-, Koch­ und Räucheranlage im MU 10 statt. Das Ergebnis dieser Beratung führt dazu, dass der Bebauungsplan noch einmal angepasst werden muss.

 

Die beiden hiervon betroffenen Stellungnahmen wurden erneut unter den vorangegangenen TOP´s behandelt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan ist erneut gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ mit den heute beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

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Anlage/n

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen und Begründung

Jeweils in der Fassung vom 13.06.2024

Schalltechnische Untersuchung vom Stand Februar 2024

      

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