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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.08.2023 bis 06.10.2023 statt.

In dieser Zeit ist neben den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auch eine Vielzahl an Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit bei der Verwaltung eingegangen.

Aus diesem Grund wurde zur Ausarbeitung der Abwägungsvorschläge juristische Beratung eingeholt.

 

Im Rahmen der Beratungen haben sich einige Punkte ergeben, wie der Bebauungsplan rechtssicher und in der Umsetzung einfacher gestaltet werden kann und gleichzeitig das gewünschte Planungsziel einer geordneten und geregelten Nachverdichtung erreicht werden kann.

 

Das beauftragte Planungsbüro Steinbacher Consult wird dem Gremium die aktuellen Entwürfe und Planungsalternativen aufzeigen.

Für rechtliche Fragen wird Herr Rechtsanwalt Guggemos von der Kanzlei Pdrei in der Sitzung zur Verfügung stehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem in der heutigen Sitzung die weitere Vorgehensweise festgelegt wurde, kann die Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit anschließendem erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss entsprechend vorbereitet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

./.

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen auf Basis der heute besprochenen angepassten Planung vorzubereiten.

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Anlage/n

               

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