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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Sektion Mering des Deutschen Alpenverein (DAV) e. V. stellt mit Schreiben vom 19.08.2024 Antrag auf Zuschuss zu den Kosten für die Erneuerung der alten Kletterwand.

 

Die aktuelle Kletterwand kann nach 27 Jahren Nutzung nur noch eingeschränkt genutzt werden. Diese Kletterwand wird von derzeit 70 Kindern und Jugendlichen regelmäßig genutzt. Die Anlage steht nicht nur Vereinsmitgliedern, sondern auch allen anderen Bürgern während den Öffnungszeiten gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung.

 

Für eine neue Kletterwand belaufen sich die Kosten auf ca. 50.000,00 Euro. Um noch höhere Kosten zu vermeiden, wird die alte Anlage in Eigenleistung abgebaut und beim Aufbau der neuen Kletterwand unterstützt. Eine geplante Finanzierung wird in den beigefügten Anlagen erläutert.

 

Der Sektionsvorsitzende wird im Rahmen der Sitzung gemeinsam mit den Projektverantwortlichen über das Vorhaben und die Gesamtfinanzierung berichten.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): max. 10.000 €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt 2024 sind keine Mittel auf der HHSt.: 10/5500-7000 vorhanden. Die Mittel könnten in den Haushalt 2025 eingestellt werden.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt, der Sektion Mering des Deutschen Alpenverein (DAV) e.V. für den Ersatz der alten Kletterwand nach Vorlage eines Verwendungsnachweises über die vollständigen Einnahmen und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro zu bewilligen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind in der Haushalts- und Finanzplanung 2025 bis 2028 zu berücksichtigen.

 

 

Alternativbeschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, der Sektion Mering des Deutschen Alpenverein (DAV) e.V. für den Ersatz der alten Kletterwand nach Vorlage eines Verwendungsnachweises über die vollständigen Einnahmen und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen zur Minderung eines Defizits einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal ______ Euro zu bewilligen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind in der Haushalts- und Finanzplanung 2025 bis 2028 zu berücksichtigen.

 

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Anlage/n

DAV Antrag vom 19.08.2024        

Präsentation DAV Mering        

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