Anträge auf Soforthilfe und weitere Informationen zum Hochwasser

Veröffentlicht am 17. Juni 2024

Die Anträge auf Soforthilfe des Freistaat Bayern werden ab sofort ohne Bestätigung der Gemeinden bearbeitet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Richtigkeit der Angaben in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger belassen wird.

Bislang war für die Anträge auf Soforthilfe eine Bestätigung der Gemeinde erforderlich, insbesondere, dass ein Schaden entstanden ist und dieser die Soforthilfe übersteigt. 

Die Anträge können direkt im Landratsamt, auch elektronisch, eingereicht werden. Eine Bearbeitung findet auch am Wochenende statt. Wir bitten ausdrücklich zu beachten, dass nur eine Plausibilitätsprüfung erfolgt und die Haftung (mögliche Straftat bei Falschangaben!) beim Bürger verbleibt!

Die Formulare dazu gibt es unter folgendem Link:

https://lra-aic-fdb.de/aktuelles/katastrophenschutz/finanzhilfen-fuer-das-hochwasser-ende-mai-anfang-juni-2024/
https://lra-aic-fdb.de/wp-content/uploads/2024/02/Antrag_Hilfeleistung_Hochwasser_form.pdf

Weitere aktuelle Informationen:

  • Das Freibad Mering hat geöffnet und ist Schadenfrei.
  • Das Meringer Trinkwasser ist ebenfalls einwandfrei. Zur Sicherheit haben in einem K-Fall alle Gemeinden ihr Trinkwasser zu überprüfen. Das stellt eine vorgeschriebene Routine dar. In Mering sind die bisherigen Ergebnisse der Wasserproben einwandfrei.


FLORIAN A. MAYER 

ERSTER BÜRGERMEISTER DER MARKTGEMEINDE MERING 
 

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Antrag auf Hilfeleistung Hochwasser Juni 2024
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Bayern hilft - Hochwasser Soforthilfe
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