+++ Gegendarstellung zum Bericht „Häuser überflutet, weil Mering den Hörlgraben nicht gepflegt hat?“ von Gönül Frey in der Friedberger Allgemeinen vom Mittwoch, den 31. Juli 2024 +++
Es ist richtig, dass die verantwortliche Redakteurin eine ausführliche Anfrage zu genanntem Sachverhalt an die Gemeindeverwaltung gestellt hat. Allerdings basierte die Anfrage - wie auch der ganze Bericht - auf reinen Mutmaßungen. Wie im Artikel dargestellt war die einzig vorhandene Quelle selbst zu besagten Zeitpunkt nicht an der angeblichen Problemstelle. Der Gemeinde wurde in der Anfrage aber weder die genannte Quelle noch das betroffene Anwesen genannt, so dass die Gemeindeverwaltung keine Möglichkeit hatte, dem Sachverhalt detailliert auf den Grund zu gehen.
Im Rahmen eines Gesprächs etwa zwei Wochen vor der offiziellen Anfrage mit der Redaktion wurde vereinbart, dass sich die betroffene Bürgerin bei der Gemeinde melden solle, um dem Sachverhalt zu erörtern. Weder die betroffene Bürgerin noch irgendein anderer Nachbar hat sich diesbezüglich jedoch gemeldet. Es ist anscheinend also nicht so wichtig, ob das eigentliche Problem gelöst werden kann.
ℹ Zum eigentlichen Sachverhalt: der auf den Fotos dargestellte Durchlauf am Hörlgraben wurde im Zuge des letzten Bauvorhabens eines Bauträgers teilweise offen gelegt, der verrohrte Teil ist mit einem Kastenprofil (etwa 1,60m breit und 2,10m hoch) ausgeführt. Bei Größenordnungen dieser Verrohrung ist es vorgeschrieben einen Fallschutz in Form eines Gitters als Absicherung anzubringen. An diesem Gitter können natürlich größere Äste stecken bleiben. Deshalb überprüft der Bauhof eine Verstopfung in Abständen von 4-6 Wochen. Da Starkregen mit Überflutungsgefahr vorhergesagt wurde, hat der Bauhof am Freitagnachmittag vor Beginn des Hochwassers die Situation am Rohr nochmals überprüft. Das Rohr war frei! Der Bauhof beziehungsweise die Gemeinde kommt ihrer Unterhaltsverpflichtung dort also mehr als angemessen und mit einem hohen Aufwand nach.
Mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt wurde zudem bereits in der Vergangenheit geklärt, dass im Zulauf des Hörlgrabens vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen keine geförderten Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert wurden bzw. realisiert werden können.
Das Hochwasser, welches am ersten Juni-Wochenende aufgrund von Starkregen Mering erreicht hat, war so massiv, dass es unabhängig von einer Verstopfung des Rohres immer wieder zu denselben Problemen am Hörlgraben führen wird. Hier sind die Bauherren in der Verpflichtung Vorkehrungen zu treffen. Eine solche Flut führt natürlich auch dazu, dass durch das Hochwasser (nicht vor dem Hochwasser!) lose Äste im Hörlgraben oder auf den Wiesen und Äckern mit geschwemmt werden und so den Durchfluss verstopfen können. Das ist in diesem Fall auch passiert, da im oberen Bereich des Hörlgrabens der Biber lebt. Dieser ist geschützt, die Gemeinde kann die Bauten also nicht einfach entfernen. Insoweit lässt sich hier keine Vorsorge vor mit schwimmenden Ästen seitens der Gemeinde treffen. Aus diesem Grund wurde die Firma Ortlieb am Samstag beauftragt, die durch die Flutmassen angeschwemmten Äste zu beseitigen. Letztlich sind die Bauten der Biber aber nicht nur nachteilhaft, weil sie das Wasser zurück stauen, bevor es in den Ort fließen kann.
Ob nun das betroffene Rohr frei ist oder nicht spielt bei diesen Wassermassen nur eine untergeordnete Rolle. Der Wasserabfluss und eine Verbesserung der Situation in dem Bereich in Mering erfolgte also nicht durch das Freimachen des Rohres, sondern durch die Inkraftsetzung der Rückhaltebecken.
Sicherlich war es ein Fehler, dass im Bereich des Hörlgrabens eine weitere Bebauung zugelassen wurde, zuletzt als in diesem Bereich ein Bauträger durch einen Bebauungsplan Baurecht erhalten hat. Der Marktgemeinderat hatte dies in einem ersten Durchgang zwar abgelehnt. Ich persönlich stehe nach wie vor zu dieser ablehnenden Haltung. Die Mehrheit des damaligen Ratsgremiums hatte sich allerdings letztlich doch dafür ausgesprochen, damit die Konfliktpunkte zwischen der ehemals dort angesiedelten Kunststoff produzierenden Firma und den Nachbarn aufgelöst werden konnte.
Es ist mir aber nach wie vor unverständlich, dass Bauträger und Privatpersonen an einer solchen Stelle Baurecht wollen und dann noch Gebäude mit Tiefgarage und Keller errichten und sich gleichzeitig nicht selbst ausreichend vor Hochwasser schützen.
Zu meiner im Artikel zitierten Aussage stehe ich weiter vollumfänglich, da ich jetzt und auch zukünftig keine anonymen Presseanfragen beantworten werde. Vielmehr sehe ich hier die Verantwortung bei den Betroffenen und der Lokalredaktion im Sinne der Sache vernünftig zu recherchieren und ein offenes Gespräch mit der Gemeinde zu suchen anstatt einen Artikel auf Mutmaßungen aufzubauen. Wie soll man denn letztlich eine ordentliche Aussage treffen, wenn man den Sachverhalt nicht komplett nachvollziehen kann oder man davon ausgehen muss, dass der Artikel am Ende nicht stimmig ist.
FLORIAN A. MAYER
ERSTER BÜRGERMEISTER DER MARKTGEMEINDE MERING
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