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Marktgemeinderatssitzung vom 26.09.2024

Veröffentlicht am 04. Oktober 2024

1.    Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 20, später 21 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen von der Verwaltung Herr Lichtenstern und Frau Lidl teil. MGR Widmann bat um eine Änderung der Tagesordnung in der Form, dass die Punkte 3 und 4 getauscht werden, was einstimmig mit 20:0 entschieden wurde.

2.    Genehmigung der Niederschrift vom 25.07.2024
Die Niederschrift vom 25.07.2024 wurde mit 20:0 Stimmen genehmigt.

3.    Katastrophenfall im Juni 2024: Sachstandsbericht zur Nachbearbeitung
Nach dem Hochwasser Anfang Juni in Mering entdeckten Bauhof, Marktbauamt und Feuerwehr mehrere kritische Bereiche. Diese wurden am 19. Juni in einer Nachbesprechung zusammengetragen und dokumentiert. Daran nahm auch die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Abteilung 4 teil. Es wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet und Zuständigkeiten festgelegt.
Aufgrund des Hochwassers fand eine Kanalinspektion mit zwei Firmen in St. Afra statt. Es erfolgte eine Abfrage bei den Bewohnern in St. Afra, was sie zum Eigenschutz unternommen haben oder planen, denn es besteht Sanierungsbedarf bei den privaten Hausanschlüsseln vieler Anwohner. An der Friedenau-Unterführung sollen Schutzmaßnahmen für künftige Hochwasserereignisse geprüft werden, ebenso die zum Eigenschutz des Bauhofs und des Feuerwehrhauses. Die Verschlammung der Paar soll durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth beseitigt werden und der Markt Mering bittet zudem um eine Erläuterung des Wasserwirtschaftsamts, wie die Steuerung der beiden Rückhaltebecken erfolgt. Kontakt zu den anderen Gemeinden, die zum Abwasserzweckverband Obere Paar gehören, wird aufgenommen. Der AWOP-Kanal muss saniert werden. Eine dauerhafte Einrichtung einer Pumpmöglichkeit von der Breslauer Straße in den AWOP-Sammler auf der östlichen Seite der B2 für den Notfallbetrieb soll mit den Fachbehörden geprüft werden. Es soll eine Infoveranstaltung mit dem Wasserwirtschaftsamt, dem Marktbauamt und einem Ingenieurbüro für voraussichtlich den 13. November organisiert werden. Geklärt werden muss hierbei, wie es zum Flutereignis kam, wie in Neubaugebieten entwässert wird und woher die hohen Grundwasserströme kamen. Auch mit dem Landratsamt und den Fachbehörden ist eine Nachbesprechung geplant. Ein gemeindlicher Katastrophenschutzplan soll ausgearbeitet werden. Es soll mit dem Abwasserverband Augsburg-Ost geklärt werden, ob ein dauerhafter Bypass am Schwabhof für den Notfallbetrieb eingerichtet werden kann. Der Hochwasserschutz muss in künftigen Bauleitplanungen berücksichtigt werden. Was die Hörmannsberger Straße und den Hörlgraben betrifft, fand am 26. September bereits ein Gespräch des Bürgermeisters mit den Anwohnern statt. Außerdem wandte sich die Gemeinde an den Biberbeauftragten des Landkreises, um eine Blockade des Abflusses durch angeschwemmtes Material zu minimieren. Herr Lichtenstern wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass laut BGB jeder Bürger für sein Eigentum selbst verantwortlich ist, seinen Kanal kennen und in regelmäßigen Abständen überprüfen muss. Ggf. muss er sich das Wissen durch Firmen oder den Architekten des Gebäudes holen.

4.    15. Änderung des Flächennutzungsplanes – Aufstellungsbeschluss
Am 25.07.2024 beschloss der MGR die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich der Augsburger Straße“. Für diesen Bebauungsplan ist die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes erforderlich. Hierfür soll das Büro OPLA engagiert werden, das sich auch um die Aufstellung des Bebauungsplanes kümmert. Es wurde erörtert, dass die Geländehöhe vermessen wird, Festsetzungen für den Rückhalt von Regenwasser wie Gründächer gemacht werden sollten. Eventuell muss der vorgesehene Platz für den Edeka verlegt werden. Die Bauherren müssen aufgrund der technischen Möglichkeiten für Hochwasserschutz mit teureren Bau- und Erschließungsbeiträgen rechnen. Mit 17:4 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich der Augsburger Straße“. Mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte er das Büro OPLA in Augsburg.

5.    Markt Mering – Jahresrechnung 2022
Der Jahresrechnung ist ein Rechenschaftsbericht mit den wichtigsten Ergebnissen der Jahresrechnung und Erläuterungen von erheblichen Abweichungen von Haushaltsansätzen beizufügen. Diese Jahresrechnung ist dem MGR zur Kenntnisnahme und dann der örtlichen Rechnungsprüfung vorzulegen. Der MGR trifft einen Feststellungs- und Entlastungsbeschluss. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet sind. Bürgermeister Florian Mayer wies auf das hohe Defizit der Kindertagesstätten in Höhe von 1,3 Mio. Euro hin. Er merkte an, dass fast alle Vorhaben bis auf das Rathaus umgesetzt wurden und dankte dem Marktbauamt für diese Leistung. Er verwies auf die besseren Einnahmen im Vergleich zur Planung. Mit 21:0 Stimmen nahm der MGR den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis und genehmigte die Ansatzüberschreitungen des Haushaltsjahres 2022 gemäß Anlage Plan-Erfüllung-Rechnungsergebnis nachträglich. Er beschloss, die Jahresrechnung 2022 dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zum weiteren Vollzug nach Art. 103 Abs. 1 GO vorzulegen.

6.    Markt Mering – Hebesatzsatzung 2025
Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte für verfassungswidrig. Der Bundestag beschloss ein Bundesmodell für Grundsteuer mit der Klausel, dass den Ländern ein abweichendes Modell ermöglichte. Deshalb erließ der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz mit einem wertunabhängigen Flächenmodell. Da die Hebesätze zum 1.1.2025 ihre Geltung verlieren, sollte der Markt Mering die neuen Hebesätze noch 2024 festlegen. Es wird empfohlen, eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze in Form einer Hebesatzsatzung durchzuführen. Dies muss noch im Jahr 2024 erfolgen. Da die Prognose von Herrn Bordon bezüglich Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe: bisher 360 Objekte, Steigerung um 29 %, deswegen wird Senkung auf 330 Punkte empfohlen) und B (Grundstücke: bisher 6200 Objekte, Steigerung um 18,5 %, deswegen wird Senkung auf 430 empfohlen) erst am 26.9.2024 an den Bürgermeister erfolgte und der MGR sie erst bei der Sitzung erfuhr, wurde mit 20:0 Stimmen beschlossen, den Beschluss über die Hebesatzsatzung 2025 zu verschieben.

7.    Kostenfeststellung für den Kinderhort Klostergasse
Am 25.7.2024 ging die abschließende Kostenfeststellung für den Ersatzneubau Kinderhort „Ritterburg“ vom Architekturbüro Probst ein. Die Kostenberechnung belief sich auf 4.625.211,58 Euro brutto. Die Schlussrechnung lag bei 4.711.577,59 Euro. Es waren Mehrkosten in Höhe von 1,83 %.

8.    Bekanntgaben
Am 7.11. findet das Auftaktgespräch zur Machbarkeitsstudie offene Ganztagsschule statt, zu dem jede Fraktion einen Vertreter entsenden soll. Insgesamt wird es fünf Termine geben. Hierzu wird der Bürgermeister noch eine Mail versenden.

Es ist noch nicht sicher, ob die Sondersitzung am 10.10. stattfinden kann.

Am 6.11. wird eine Sondersitzung bezüglich der Wertstoffsammelstelle in der Paartalhalle Kissing stattfinden.

Für das Minispielfeld ist ein anderer Standort nötig, teilte das Landratsamt mit. Es wird um Ideen für einen neuen Standort gebeten.

Der Bürgermeister teilte eine Information über geplante Änderungen im Bauordnungsgesetz aus. Es sollen Satzungen wie die Stellplatzsatzung abgeschafft werden. Diese Überlegungen hält er für einen Schildbürgerstreich, weil es dann Probleme auf den Straßen geben wird. Er wird einen Brief ans Staatsministerium schreiben, damit das Gesetz nicht in Kraft tritt.

9.    Anfragen

Es wurde angefragt, ob die Vereinsförderrichtlinien wieder auf der Webseite veröffentlicht werden können. Sie sind im Zuge der Umstellung übersehen worden.

Es wurde angefragt, ob das Thema „Herzog-Wilhelm-Straße als Einbahnstraße?“ nach Ende der Baustelle als Punkt in die Gemeinderatssitzung aufgenommen werden kann. Der Bürgermeister hat dies ohnehin nach Abschluss der Bauarbeiten vor, denn es ist auch die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs möglich, bei dem die Geschwindigkeit sogar auf 20 km/h reduziert werden kann.

Bezüglich des Berichtes „Neubürgerempfang Mering“ in der Friedberger Allgemeinen wurde angefragt, wieviel Wegzüge es gab, wenn es 800 Neubürger waren. Etwa 700 Personen haben Mering zwischen August 2023 und Juli 2024 wieder verlassen, so dass das tatsächliche Wachstum nur rund 100 Menschen betrug.

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