Der Marktgemeinderat hat am 24.10.2024 die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das geplante Baugebiet Nr. 79 „Mering Zentrum“ beschlossen. Die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom 09.11.2022 wird mit dieser Satzung um ein Jahr verlängert.
Diese Satzung kann vom heutigen Tage an in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Rathaus Mering, Kirchplatz 4, Zimmer Nr. 103 im 1. OG während der allgemeinen Dienstzeiten, das ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr oder im Internet unter https://mering.de/info-service/bekanntmachungen eingesehen werden.
Mit der Bekanntmachung tritt die Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft.