1. Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer im Sitzungssaal waren 17, später 19 Marktgemeinderäte anwesend. Außerdem nahmen von der Verwaltung Frau Folgmann, Herr Neumeir, Herr Mayr und Frau Lidl teil. Vom Büro OPLA beteiligten sich Herr Dehm und Herr Griechbaum, Herr Rechtsanwalt Guggemoos und Frau Arslanoglu von Steinbach Consult. Bevor die Sitzung begann, erhoben sich alle anwesenden Personen und gedachten des am 13. Oktober verstorbenen Bürgers Franz Knittel, der für seine zahlreichen Bücher über die Geschichte Merings den Ehrenring und die Ehrennadel des Marktes Mering erhielt.
2. Genehmigung der Niederschrift vom 26.09.2024
Die Niederschrift wurde mit 17:0 Stimmen genehmigt.
3. Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der Bebauungsplan war am 27.07.2023 vom MGR gebilligt worden. Die Auslegung fand vom 11.08. bis 6.10.2023 statt. Von 33 Trägern öffentlicher Belange haben 7 Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. Aus der Öffentlichkeit gingen 19 Stellungnahmen, zum Teil dieselben ein. Nachdem es anfangs ein Bebauungsplan mit vielen Festsetzungen war, wurden sie jetzt nach den vielen Einsprüchen auf das absolut notwendige zur Erhaltung der Struktur reduziert.
3.1. Landratsamt Aichach-Friedberg - Bauplanungsrecht
Die Stelle fordert im Textteil und auf der Planzeichnung einen Hinweis, dass es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, bei dem kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist. Sie teilt mit, dass die Präambel nicht auf dem neuesten Stand ist, fordert die vollumfängliche Bemaßung von Baugrenzen und die Streichung der Passage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, aber nur mit einigen wichtigen Bemaßungen.
3.2. Landratsamt Aichach-Friedberg – Kreisjugendamt
Die Stelle empfahl, die städtebauliche Entwicklung in der örtlichen Bedarfsplanung zu berücksichtigen, weil durch Nachverdichtung zusätzlicher Bedarf an KiTa-Plätzen entstehe. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
3.3. Landratsamt Aichach-Friedberg – Immissionsschutz
Die Stelle empfahl eine schalltechnische Untersuchung für Bereiche, in denen Überschreitungen sind und diese im Plan und der Satzung als Festsetzung einzuarbeiten. Da der Abstand zwischen Bahnlinie und Wohnbebauung mehr als 200 m beträgt und somit kein Gutachten erforderlich ist, beschloss der MGR keine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen.
3.4. Landratsamt Aichach-Friedberg – Abfallrecht
Die Stelle empfiehlt einen Hinweis zu den Festsetzungen für Aufschüttungen. Da der Markt Mering Festsetzungen zu Aufschüttungen nicht mit dem Bebauungsplan regeln möchte, beschloss der MGR mit 17:0 Stimmen, diese Festsetzung zu streichen.
3.5. Landratsamt Aichach-Friedberg – Kommunale Abfallwirtschaft
Wegen fehlender Bemaßungen könne nicht überprüft werden, ob die Zufahrtsstraßen und die Wendehämmer ausreichend dimensioniert sind, um die Befahrung mit einem Müllsammelfahrzeug zu gewährleisten. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, die öffentlichen Straßenflächen zu bemaßen und einen Hinweis in die Planzeichnung aufzunehmen.
3.6. Bayernwerk AG
Es wird gefordert, dass der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Bei einer Unterschreitung sind im Einvernehmen mit dem Bayernwerk geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
3.7. DB Services Immobilien GmbH
Die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs dürfen nicht gefährdet oder gestört werden und das Eisenbahn-Bundesamt ist zu beteiligen. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan nicht zu ändern, weil die Bahnstrecke 215 m entfernt liegt und somit die Sicherheit und Leichtigkeit nicht gestört werden sowie die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes vorlag.
3.8. Bürger 1
Er reklamiert, dass Ersatzbauten nicht mehr in derselben Größe möglich sind und die Einschränkungen bei der Farbauswahl, will Vorschriften für die Errichtung von Solaranlagen und zur Begrünung der Dächer sowie ein Verbot von Gauben. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern. Für Solaranlagen und Dachgauben gibt es keine Regelungen. Für Einzelhäuser sind zwei Wohnungen möglich, für Doppelhäuser je eine Wohnung, bei Hausgruppen eine Wohnung je End- und Mitteilhaus.
3.9. Bürger 2
Ihm sind die Festsetzungen zu eng, weil keine zusätzliche Wohnung durch den Ausbau des DG möglich sei. Er fordert mehr Flexibilität bei der Anzahl der Wohnungen, der Höhe und der Dachform. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.10. Bürger 3
Er möchte, dass sein Grundstück als Baufläche aufgenommen wird. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, dass der Umgriff des Geltungsbereichs so angepasst wird, dass das Grundstück nicht im Umgriff ist.
3.11. Bürger 4
Der Bürger erklärt seine Zufriedenheit mit der Planung.
Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und keine Änderung vorzunehmen.
3.12. Bürger 5
Er moniert einen Entzug des Baurechts aufgrund der reduzierten Höhen, Grundflächenzahl, der bebaubaren Fläche, der Anzahl der Wohneinheiten und der eingeschränkten Möglichkeiten zur Grundstücksteilung. Er fordert, auch Pultdächer zuzulassen und den Volksfestplatz einzubeziehen sowie ein Lärmgutachten. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern. Der Volksfestplatz ist Privatbesitz und gehört nicht zum Gebiet hinzu. Wegen der zeitlichen Begrenzung ist kein Gutachten erforderlich.
3.13. Bürger 6
Er reklamiert, dass auf seinem Grundstück keine Nachverdichtung möglich sei und fordert eine Änderung im WA VI bei Höhe, Wohnungszahl und Grundflächenzahl. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.14. Bürger 7
Er reklamiert die Einschränkung des Baurechts durch reduzierte Höhen, reduzierte Grundflächenzahl, reduzierte bebaubare Flächen und Baugrenzen, die eingeschränkte Möglichkeit zur Grundstücksteilung. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.15. Bürger 8
Er fordert die Beschränkung des Bebauungsplans auf die Reifersbrunner Str. Die Stellungnahme ist identisch mit Bürger 5. Der MGR beschloss mit 17:0 Stimmen, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.16. Bürger 9
Er möchte das DG mit zwei Wohnungen wegen Wohnungsmangel ausbauen. Mit 17:0 wurde beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend der rechtlichen Würdigung zu ändern, so dass ein einem Einzelhaus grundsätzlich zwei Wohnungen zulässig sind.
3.17. Bürger 10
Er reklamiert die Unterscheidungen bei WA I und II und fordert eine Angleichung. Außerdem solle die Allee bestehen bleiben. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern und die Allee planerisch festzusetzen.
3.18. Bürger 11
Er erhebt lediglich einen Einspruch ohne diesen näher zu begründen. Somit ist mangels Sachvortrag auch keine konkrete Prüfung möglich. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, vom Einspruch Kenntnis zu nehmen.
3.19. Bürger 12
Er gibt dieselbe Stellungnahme wie Bürger 5 und 8 ab. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.20. Bürger 13
Es ist dieselbe Stellungnahme wie bei Bürger 12, 5 und 8. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.21 Bürger 14
Er reklamiert die Einschränkung des Baurechts durch die Festsetzungen. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.22. Bürger 15
Er äußert Bedenken wegen Reduzierung der Grundflächenzahl, Kürzung der Flächen durch Baugrenzen und dass der Volksfestplatz nicht aufgenommen wurde. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.23. Bürger 16
Er legt Einspruch ein, weil der vorgesehene Grünstreifen über das Grundstück 6249/2 führt, auf dem er Obst und Gemüse anbaut und einen Bienenstand hat. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan so zu ändern, dass das Grundstück nicht im Umgriff ist.
3.24. Bürger 17
Er sieht im Bebauungsplan eine Verschlechterung im WA II und fördert Änderungen bei Wandhöhen und Grundflächenzahl, einen Entfall der Baugrenzen, den Erhalt der Allee und die Ausweisung des Volksfestplatzes als Bauland. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.25. Bürger 18
Er reklamiert die Grundflächenzahl von 0,4, die Wohnungszahl und die Dachform. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
3.26. Bürger 19
Er fordert die Anpassung der Bebauungsgrenze für das Flurstück Nr. 6113. Mit 17:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der Würdigung zu ändern.
4. Bebauungsplan Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ – erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit 16:1 Stimmen billigte der MGR den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ mit den Änderungen in der Fassung vom 24.10.2024 und beauftragte die Verwaltung mit der Auslegung.
5. Bebauungsplan Nr. 44 „Nördlich der Augsburger Straße“- Vorstellung des Strukturkonzeptes des Büros OPLA Augsburg
Herr Griechbaum vom Büro OPLA stellte drei Varianten vor, von denen sich der MGR für eine entscheiden sollte. Das Strukturkonzept soll die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans sein. Der Bebauungsplan ist erst möglich geworden, weil es aufgrund der Rückhaltebecken keine Hochwassergefahr mehr gibt. Der Umgriff wurde durch Herrn Neumeir mit den Eigentümern festgelegt. Im Gebiet liegt ein Baudenkmal (St. Franziskus), ein Graben und der Nahversorger Edeka neu und alt sowie ein Biotop (zwei Grünflächen, die unbebaut bleiben). Das Büro OPLA hat drei Varianten erarbeitet: die Variante 10, 11 und 11 a. Das Büro OPLA hat Frau Schaser für eine schalltechnische Untersuchung eingeschaltet. Sie untersucht den planbedingten Fahrverkehr, aber auch den Lärm, der durch die Tankstelle, Bäckerei, den bestehenden und neuen Edeka entsteht. Links befindet sich das Gemeindegebiet, rechts das Wohngebiet, vor der Kapelle bleibt ein Freiraum, es wird ein Fuß- und Radweg eingeplant. Der bestehende Edeka soll in eine ergänzende Einzelhandelsnutzung überführt werden, soweit hier mit dem Eigentümer eine Einigung möglich ist. Im Wohngebiet sollen Einfamilienhäuser und Doppelhäuser zugelassen werden. Bei der Variante 11 ist die Aufteilung nicht so verschachtelt wie bei der Variante 10. Die Fraktionen fordern noch Hochwasserschutz und Querungshilfen an der Augsburger Straße vom Büro OPLA. Mit 15:4 Stimmen nahm der MGR das Strukturkonzept in Form der Variante 11a an und beauftragte das Büro OPLA, auf dieser Grundlage einen Bebauungsplanentwurf anzufertigen.
6. Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ – Verlängerung der Veränderungssperre
Da die Veränderungssperre. am 10.11.2024 außer Kraft treten würde, sich der Bebauungsplan aber noch im Aufstellungsverfahren befindet, sollte die Veränderungssperre um 1 Jahr verlängert werden. Mit 15:3 Stimmen beschloss der MGR zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund der §§ 14,16,17 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Nr. 79 „Mering Zentrum“.
7. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 – erforderlich zum Bau einer Modularhalle für das Recylen von Abfallstoffen - war vom MGR am 27.7.2023 gebilligt und vom 11.8. bis 22.9.2023 ausgelegt worden. Aufgrund von Stellungnahmen waren Änderungen erforderlich und die Auslegung erfolgte erneut vom 13.3. bis 19.4.2024. Dann wurde bei den weiteren Planungen vom beschleunigten Verfahren in ein Regelverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes gewechselt. Die erneute Auslegung erfolgte vom 20.8. bis 30.9.2024. Von 31 Trägern öffentlicher Belange gaben 7 Anregungen, Hinweise oder Bedenken bekannt. Aus der Öffentlichkeit gingen 2 Stellungnahmen ein.
7.1. Landratsamt Aichach-Friedberg – Bauleitplanung
Die Stelle empfiehlt, die Nutzungsschablone in die Planzeichnung mitaufzunehmen und eine Seitenzahl bei der Planzeichnung zu korrigieren. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend rechtsredaktionell zu ändern.
7.2. Landratsamt Aichach-Friedberg – Untere Naturschutzbehörde
Die Stelle führt an, dass die Ausgleichsfläche besser zu pflegen ist, dass die Aushagerungsphase 3 Jahre nicht überschreiten sollte, nur 3mal im Jahr gemäht werden darf und die Eingrünung durch Bäume 1. Ordnung bzw. eine Mischung aus Obstbäumen und Bäumen 1. Ordnung erfolgen müsse. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, die Festsetzungen entsprechend der fachlichen Würdigung zu ändern. Es wird festgelegt, dass die Mischung der Bäume zur Eingrünung mindestens 50 % Laubbäume 1. und 2. Ordnung und maximal 50 % Obstbäume betragen soll.
7.3. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Es teilt mit, dass keine wasserwirtschaftlichen Bedenken gegen die Planung bestehen. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.
7.4. Bayernwerk AG
Die Stelle weist darauf hin, dass die Trassen von Bepflanzung freizuhalten sind. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher sind bis zu 2,5 m zur Trassenachse erlaubt. Außerdem wird gebeten, für den Bau einer Transformatorenstation ein Grundstück von 18 bis 35 qm und für eine eventuell weitere noch ein Grundstück in dieser Größe bereitzuhalten. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen, weil die Stellungnahme entsprechend der Würdigung nicht mögliche Regelungsinhalte betrifft.
7.5. Staatliches Bauamt
Das Staatliche Bauamt weist auf das Bebauungsverbot von bis zu 20 m zum Fahrbahnrand hin und dass bei der geplanten neuen Bepflanzung ein Abstand von 7,50 m zum Fahrbandrand der B2 einzuhalten ist. Da beide Vorgaben eingehalten sind, beschloss der MGR mit 19:0 Stimmen, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.
7.6. Eisenbahn-Bundesamt
Die Stelle verweist auf die Stellungnahme vom 14.9.2023, dass der Schienenverkehr und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet werden dürfen. Da dies nicht der Fall ist, beschloss der MGR mit 19:0 Stimmen, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorzunehmen.
7.7. Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
Die Stelle verweist auf ihre Stellungnahmen vom 17.8.2023 und 17.4.2024. Da sich keine Änderungen ergeben, beschloss der MGR mit 19:0 Stimmen, dass keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich ist.
7.8. Bürger 1
Er sieht durch die Lagerung und das Recyclen gefährlicher Stoffe eine Gefährdung für die Bürger. Da es sich um eine genehmigungspflichtige Anlage handelt und eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt wurde, sind keine zusätzlichen Gefährdungen für Gesundheit und Wohnqualität durch die Anlage gegeben. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs durchzuführen.
7.9.Bürger 2
Es wird eine Asphaltierung der Straße parallel zu B2 vorgeschlagen. Außerdem wird Lärm durch einen Steinbrecher vorgebracht. Die Anregung zur Asphaltierung wird zur Kenntnis genommen, aber das Gutachten hat ergeben, dass die Immissionswerte für ein Wohngebiet unterschritten werden. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.
8. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ – Satzungsbeschluss
Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR die vom Büro OPLA ausgearbeitete 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ in der Fassung vom 24.10.2024 und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung.
9. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Südlich der Wendelsteinstraße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Im Bebauungsplan, den das Büro OPLA aufstellte, sind gewerbliche Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen. Bei Neubauten wird Dachbegrünung festgelegt zur Reduzierung von Niederschlagswasser und Verbesserung des Klimas. Die Streichung dieser Festlegung von Dachbegrünung wurde mit 7:12 Stimmen abgelehnt. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Südlich der Wendelsteinstraße" in der Fassung vom 24.10.2024 wurde mit 15:4 Stimmen vom MGR gebilligt und die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung beauftragt.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Südlich der Wendelsteinstraße"
Das Büro OPLA stellte zwei Varianten vor. Bei der 1. Variante sind 3 Baufelder mit max. 6 Wohneinheiten je Grundstücksgröße möglich, bei der Variante 2 4 Baufelder mit max. 3 Wohneinheiten. Die Variante 1 wurde vom MGR mit 9:10 Stimmen abgelehnt. Die Variante 2 mit 4 Baufeldern und max. 3 Wohneinheiten wurde vom MGR beschlossen, wobei die Mindestgrundstücksgröße bei Hausgruppen 250 qm, bei Einzelhäusern 450 qm betragen soll.
11. Beschlusskorrektur: Machbarkeitsstudie für zwei Offene Ganztagsschulen (OGTS)
Die Kosten für die Machbarkeitsstudie fallen höher aus. Es ist noch eine Elternbefragung erforderlich und die Kosten für die Untersuchung beider Schulen beträgt nicht 25.000 Euro, sondern 38960,60 Euro.
Mit 16:3 Stimmen beschloss der MGR, den ursprünglichen Beschluss (5886) aufzuheben und die Korrektur der Durchführung der Machbarkeitsstudie mit den Bür Meixner + Partner, SAGS, Obel und LernLandSchaft. Er beschloss die Anerkennung für die angefallenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 82.966,80 Euro auf der Haushaltsstelle 10/0300-655100000 im Haushaltsplan 2024 an und beauftragte die Verwaltung mit der Bereitstellung der Deckung. Soweit die Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 nicht fällig werden, wird in der Planung im Haushaltsjahr 2025 ein Ansatz in der Höhe der oben genannten Gesamtkosten auf der Haushaltsstelle 10/0300-65510000 berücksichtigt.
12. Freiwillige Feuerwehr Markt Mering - Festlegung eines weiteren Stellvertreters des Kommandanten (Art 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Aufgrund der Aufgabenmehrung und zur Sicherung der Einsatzbereitschaft schlägt die Freiwillige Feuerwehr die Einführung eines 3. Kommandanten vor, was den Markt Mering 4800 Euro pro Jahr mehr kosten würde. Dieses 3er-Team wurde vom Kreisbrandrat als sinnvoll erachtet. Mit 18:0 Stimmen nahm der MGR die Ausführungen der Freiwilligen Feuerwehr Mering zur Kenntnis und erteilte die Zustimmung zur Wahl und zur Ernennung eines zweiten Stellvertreters (3. Kommandant) sowie zur Kostenübernahme durch den Markt Mering.
13. Antrag der CSU-Fraktion vom 18.8.2024 auf Errichtung einer Gedenktafel für den Kaufmann Andreas Wunsch
Mit 18:1 Stimmen beschloss der MGR die Errichtung einer ersten Gedenktafel am Rathaus für den am vorletzten Kriegstag ermordeten Kaufmann Andreas Wunsch für seinen mutigen Versuch, Mering 1945 eine friedliche Befreiung zukommen zu lassen und behält sich weitere Ehrungen vor.
14. Bekanntmachungen
Am 28.10.2024 findet um 19 Uhr eine Veranstaltung zur Gründung eines weiteren Asylhelferkreises statt.
15. Anfragen
In der Bouttevillestraße, derzeit die Ausweichstraße für den Verkehr, stehen große Abfalltonnen lange auf der Straße herum, weil sie nicht rechtzeitig abgeholt werden. Dadurch wäre es schon beinahe zu einem Unfall gekommen. Die Anfrage wird an die Abfallwirtschaft beim Landratsamt Aichach-Friedberg weitergegeben.
Heike Scherer