Beleuchtung kommunaler Gebäude und Bauvorhaben

Veröffentlicht am 30. November 2024

In den sozialen Medien und auch anderweitig wird immer wieder diskutiert, wenn kommunale Bauvorhaben oder auch fertig gestellte öffentliche Gebäude nachts beleuchtet werden. Das technische Bauamt der Marktgemeinde Mering stellt deshalb hierzu am Beispiel des Neubaus der Kindertagesstätte am Mühlanger (siehe Bild) mal ein paar grundsätzliche Dinge zu den Hintergründen wie folgt dar:
 
Eine zeitlich begrenzte Beleuchtung der Baustelle ist schwierig, da man den Firmen nicht vorschreiben kann, wann und wie lang sie arbeiten. 
 
Während der Arbeitszeiten, schreibt das Arbeitsschutzgesetz(§ 4) vor, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Arbeitsplätze so eingerichtet sind, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Ebenfalls sind Bauherren gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4) verpflichtet, die Baustelle mit einer entsprechenden Beleuchtung auszustatten, um die Sicherheit der Arbeitskräfte zu garantieren. 
 
Die Baubeleuchtung muss nicht permanent in Betrieb sein und kann, wenn nicht gearbeitet wird theoretisch abgeschaltet werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass es in keinem Fall zu Unfällen auch von externen Personen kommen darf, weil die Verkehrswege nicht vorschriftsgemäß gesichert sind.
 
Des Weiteren hat eine dauerhafte Beleuchtung der Baustelle natürlich eine abschreckende Wirkung, was eine präventive Maßnahme gegen Vandalismus und Diebstahl darstellt. Leider mussten wir feststellen, dass es bereits in der kurzen Bauzeit vermehrt zu Diebstahl kam, so Bürgermeister Florian A. Mayer. "Zuletzt wurde in Mering in mehreren Kindergärten eingebrochen, dabei war der Sachschaden jeweils deutlich höher als das Diebesgut wert war", so Mayer.
 
Aus genannten Gründen ist eine dauerhafte Baubeleuchtung sinnvoll. Dadurch werden Arbeitsschutzrechtliche und Sicherheitstechnische Probleme im Voraus vermieden. Je nach Zustand des Gebäudes kann dies eine Außenbeleuchtung oder auch eine Not- oder Sicherheitsbeleuchtung sein. Im Rahmen von Baustellen wird aber oft auch das ganze Bauvorhaben so beleuchtet, dass durch fremden Zutritt keine Unfälle geschehen und vor Einbruchdiebstahl abgeschreckt wird. Bürgermeister Florian A. Mayer und das Marktbauamt bitten daher um Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, die nur aufgrund der Rechtslage sowie der zunehmenden Gefahren durch Vandalismus und Einbruchdiebstahl überhaupt erst entstehen.
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