Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 06.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „südlich des BayWa-Geländes“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung am 24.10.2024 gebilligt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Büro OPLA in Augsburg beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „südlich des BayWa-Gelände“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 24.10.2024, sowie der schalltechnischen Untersuchung vom 20.08.2024 liegt im Markt Mering in der Zeit vom 29. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.