Die Bürgermeistern Florian Mayer und Helmut Luichtl befürworten, dass sich die Nachbargemeinden Mering und Merching im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung von Bauleitverfahren beim jeweils anderen aktiv einbringen. Beiden Gemeinden ist es jedoch wichtig, dass die Inhalte von Stellungnahmen sachlich und inhaltlich korrekt erfolgen. Im Zuge der letzten Berichterstattung kam es bedauerlicherweise zu einigen unrichtigen Sachdarstellungen, weshalb beide Bürgermeister im Folgenden einige Fakten zur Zuständigkeit sowie zur Sach- und Rechtslage darlegen:
Die Paar ist ein Gewässer II. Ordnung und liegt damit im Eigentum des Freistaates Bayern. Dieser ist daher, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, auch für den Unterhalt und den innerörtlichen Paarausbau zuständig. Im Zuge des Hochwassers hat der Markt Mering wegen einer möglichen Priorisierung der Maßnahme angefragt. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat hierzu jedoch mitgeteilt, dass aktuell nicht ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Da eine neue Planung erforderlich ist, wird erst die Gemeinde Kissing priorisiert. Dass der Ausbau von den Unterliegern zu den Oberliegern erfolgt, ist dem geschuldet, dass sich ansonsten durch einen besseren Abfluss das Wasser bei den Unterliegern zurückstaut. Dies hat zur Folge, dass die Unterlieger überschwemmt werden. Weitere offene Maßnahmen seitens des Marktes Mering bestehen nicht, das hat das WWA anlässlich eines anderweitigen Termins am 29.01.2025 auf Nachfrage der Marktgemeinde Mering im Hinblick auf die Presseberichterstattung auch nochmals ausdrücklich bestätigt.
Das Bauvorhaben des Hochwasserrückhaltebeckens Merching-Steinach wurde nicht durch die Gemeinde Merching, sondern durch das Wasserwirtschaftsamt errichtet und durch den Freistaat umgesetzt. Die Kosten hat der Freistaat Bayern unter Beteiligung der Unterlieger (Friedberg, Kissing, Mering) getragen. Der Gemeinde Merching sind hierzu keine Kosten entstanden. Die Gemeinde Merching hat auch noch nie etwas anderes behauptet, aber die Belastung durch den Damm und die Rückstaufläche liegt zu 100 % auf Merchinger Flur.
Der Markt Mering und die Gemeinde Merching verfügen zudem über einen aktuellen Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 2022, der auch für die nächsten 20 Jahre Gültigkeit besitzt. So einen Bescheid erhält eine Gemeinde nur, wenn Sie ihren langfristigen Verpflichtungen nachkommt.
Beiden Gemeinden ist bewusst, dass die Lage nördlich der Augsburger Straße herausfordernd ist. Das Verfahren bleibt deshalb ergebnisoffen. Es handelt es sich bei den angestrebten Planungen jedoch nicht um ein reines Wohngebiet. Trotz eines Extremregenereignisses weit über HQ 100 im Juni stand der Bereich des Baugebietes nicht unter Wasser. Das Wasserwirtschaftsamt hat in einer Stellungnahme anlässlich eines Scoping-Termins deshalb bisher keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben. Es ist jetzt die Aufgabe der Marktgemeinde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu prüfen, ob sich das Baugebiet mit entsprechenden Maßnahmen umsetzen lässt, ggf. auch mit welchen Auflagen z.B. im Bereich des Naturschutzes dies verbunden ist.
Der Markt Mering hat nach dem Juni Hochwasser 2024 umfangreiche Aufklärung betrieben und dazu auch das Wasserwirtschaftsamt eingeladen, um Verbesserungen jeder Art für die Zukunft anzugehen.
Gerade im Zuge der schwieriger werdenden finanziellen Lage der Kommunen streben beide Bürgermeister daher eine enge interkommunale Zusammenarbeit an. Dies gründet auf einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis, verbunden mit einem regelmäßigen Austausch, der bereits seit einigen Jahren im Landkreissüden zwischen den Bürgermeistern aus Kissing, Mering, Merching und Ried stattfindet.