2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Gewerbegebiet südlich der B2"

Veröffentlicht am 18. Februar 2025

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

 

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2. Änd. BPlan Nr. 55 - Bekanntmachung
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2. Änd. BPlan Nr. 55 - Planzeichnung 24.10.24
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2. Änd. BPlan Nr. 55 - Textliche Festsetzungen 24.10.24
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2. Änd. BPlan Nr. 55 - Begründung mit Umweltbericht 24.10.24
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2. Änd. BPlan Nr. 55 - Zusammenfassende Erklärung
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2. Änd. BPlan Nr. 55 - schalltechnische Untersuchung
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