Marktgemeinderatssitzung vom 20.02.2025

Veröffentlicht am 06. März 2025 Autor: Heike Scherer

1. Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Mehrzweckhalle durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 19, später 22 Marktgemeinderäte, Frau Lidl, Herr Lichtenstern von der Verwaltung, außerdem Architekt Obel, Herr Kapusta vom Büro Scheel, Frau Bulletinger von Herb und Partner, die Kindergartenleitungen von St. Afra Frau Rebitzer und Frau Grobmöller anwesend.

2. Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2025
Die Niederschrift vom 30.1.2025 wurde mit 21:0 Stimmen genehmigt.

3. Verlängerung des Jahres-Leistungsverzeichnisses für Straßenbauarbeiten
Bürgermeister Mayer berichtet von Preissteigerungen in Höhe von 8%, mit denen bei einer Neuausschreibung zu rechnen wäre. Seit 2011 führt die Firma Zaby in Friedberg die Arbeiten nach dem Jahres-Leistungsverzeichnis für Straßenbauarbeiten für Mering aus. Im Jahr 2024 belief sich die Bruttoauftragssumme auf 140.517,94 Euro. Für 2025 wird diese Summe auf 200.000 Euro geschätzt. Die Firma Zaby erklärte sich mit Schreiben vom 10.02.2025 mit einer weiteren Beauftragung für 2025 bei gleichbleibenden Preisen einverstanden. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, das Jahresleistungsverzeichnis für 2025 auf der Grundlage des 2024 vergebenen Auftrages an die Firma Zabybau in Friedberg zu vergeben.

4. Kindergarten St. Afra – weitere Planungsabstimmungen
Bereits am 12.06.2024 hatte das Architekturbüro Obel die Planung vorgestellt und alle weiteren Schritte mit der Kindergartenleitung abgestimmt. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit und des hohen Grundwasserstandes wurde die kostengünstigere Variante ohne Keller und mit aufgesetztem Technikgeschoss verfolgt. In der Sitzung wurde der geplante Baukörper, Fördermöglichkeiten nach KFW40, Heizungs- und Lüftungssysteme und die Außenanlagen dem Gremium vorgestellt.

Herr Obel teilte mit, dass die neue Kita für 99 Kinder geplant sei und 568 qm Förderfläche (pro qm gibt es ca. 6.000 Euro Förderung) umfasse. Der Förderantrag werde im März gestellt. Im Dach befindet sich der Technikraum, Lüftungsraum, Abstellräume und eine Deckenöffnung mit Lichtbereich. Im EG befinden sich weitere Technikräume, ein Elternwartebereich, die 2 Krippenräume und der Speisebereich. Im OG gibt es 3 Kindergartenräume, je einen Intensivraum, einen Therapieraum, eine Werkstatt, einen Personalraum, WCs, einen Schlafbereich, eine Küche zum Mitkochen. Sowohl im EG und im OG darf der zentrale Bereich nur mit Hausschuhen betreten werden. Für das Gebäude ist auch ein Aufzug geplant. Herr Obel schlägt eine Holzverschalung mit Anstrich vor, so dass eine lange Haltbarkeit erreicht wird. Eine Aufstockung wäre später ohne große Schwierigkeiten möglich. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 6.986.971,89 Euro. Die förderfähigen Kosten würdne sich auf knapp 4 Mio. Euro belaufen. Frau Bulletinger stellte die Außenanlagen vor, für die über 1.500 qm zur Verfügung stehen. Der Baumbestand im Süden sei gesund und könnte erhalten bleiben. Für 2 bis 3 Jahre muss ein Interimsspielplatz mit 650 qm Fläche angelegt werden. Es wird eine Bobbycar-Rennbahn aus Holz und in der Mitte eine Art Baustelle mit Sand und einem Spielbauwagen für 35.000 Euro vorgeschlagen. Der neue Spielplatz kann erst angelegt werden, wenn das alte Gebäude abgerissen ist. Hier wird auch eine Bobbycar-Rennstrecke mit einem befestigten umlaufenden Weg vorgeschlagen, der barrierefrei ist. In der Mitte ist Platz für Spielgeräte, die sich die Kindergartenleitung gerne naturnah aus Holz wünscht. Außerhalb ist eine Matsch-Spielfläche und ein Wildnisbereich vorgesehen. Die Doppelgarage für das Einstellen von Spielgeräten kann erhalten bleiben. Auf der Südseite soll der Spielbereich für die Krippenkinder angelegt werden. Herr Kapusta erklärte, dass eine zentrale Lüftung besser sei. Sie ist leiser und hält länger und ist in der Wartung kostengünstiger. Er schlägt eine Wärmepumpennutzung vor, am besten eine Wasser-Wasserpumpe. Möglich wäre auch eine Sole-Wasserpumpe (benötigt viel Platz) oder eine Luft-Wasserpumpe (geringste Lebensdauer).

Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR als Baukörper ein zweigeschossiges Gebäude mit aufgesetztem Technikgeschoss ohne Unterkellerung.

Mit 22.0 Stimmen entschied sich der MGR für einen auf Aufstockung ausgelegten Baukörper.

Mit 18:4 Stimmen beschloss der MGR die Massivbauweise aus Beton.

Mit 21:1 Stimmen entschied sich der MGR für eine KFW40-Förderung

Mit 20:2 Stimmen beschloss der MGR, als Heizsystem die Grundwasser-Wärmepumpe vorrangig weiterzuverfolgen.

Mit 22:0 Stimmen entschied sich der MGR für ein zentrales Lüftungssystem.

Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, als Dachform ein flachgeneigtes Dach zu wählen.

5. Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich der Hermann-Löns-Str.“ – Aufstellungsbeschluss
Anlass war, dass der Bau- und Planungsausschuss am 13.01. einen Beschluss fasste, dass er kein Einvernehmen für den Umbau einer Bestandswohnung mit dem Einbau von 6 Appartements in ein bestehendes Wohnhaus und keine Befreiung von der zulässigen Geschossigkeit (E+D) erteilen konnte. Der alte Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1967 und ist durch 10 Änderungen unübersichtlich und entspricht nicht mehr den aktuellen und modernen Strukturen und Anforderungen, so dass die Verwaltung die Aufhebung des alten und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes empfiehlt. Das Büro OPLA machte ein Angebot über 47.106,50 Euro. Nach längerer Diskussion, ob ein Bürowechsel oder eine Verkleinerung des Gebietes möglich wäre, beschloss der MGR mit 17:5 Stimmen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich der Hermann-Löns-Str.“. Mit der Durchführung soll das Büro OPLA in Augsburg beauftragt werden.

6. Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich der Hermann-Löns-Str.“ – Erlass einer Veränderungssperre
Mit 17:5 Stimmen beschloss der MGR zur Planungssicherheit aufgrund der §§14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den Erlass der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich der Hermann-Löns-Str.“ Der beigefügte Satzungsentwurf vom 12.02.2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

7. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Nördlich der Hermann-Löns-Str.“ – Aufstellungsbeschluss
Hierfür wird mit Kosten in Höhe von 10.000 bis 11.000 Euro gerechnet, ein Angebot liegt noch nicht vor.

Mit 17:5 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Nördlich der Hermann-Löns-Str.“ und beauftragte das Büro OPLA in Augsburg mit der Durchführung des Verfahrens.

8. Möglicher Erwerb des Anwesens Münchner Str. 3 und 5: Bescheid der Rechtsaufsicht und Aufhebung des Beschlusses vom 30.01.2025
Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Aichach-Friedberg sah den Beschluss „Der MGR beauftragt Bürgermeister Mayer, aktiv an der Versteigerung am 3.2.2025 teilzunehmen“ als rechtswidrig an und forderte den Markt Mering auf, den Beschluss zurückzunehmen. Sie ordnete die sofortige Vollziehung an. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR aufgrund des rechtsaufsichtlichen Bescheides vom 31.01.2025 die Aufhebung des TOP Ö9 aus der Sitzung vom 30.01.2025 bezüglich der aktiven Teilnahme an der Zwangsversteigerung des Anwesens Münchener Str. 3 und 5. Gleiches gilt für den im nichtöffentlichen Teil derselben Sitzung gefassten Beschluss zur Höhe eines möglichen Maximalgebotes.

9. Anfragen
Es wurde angefragt, ob der MGR einen Vortrag zur neuen Bauordnung erhalten könne. Erster Bürgermeister Florian Mayer wird beim Bayerischen Gemeindetag anfragen, ob ein Experte dies übernehmen könne.

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