Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Bebauungsplan Nr. 80 "Nordöstlich der Reifersbrunner Straße" als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.