Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes erneut gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 30.04.2025, sowie der schalltechnischen Untersuchung vom Februar 2024, der Vorprüfung nach Anlage 2 vom Juni 2024, der Relevanzprüfung zur saP vom 28.03.23 und dem Einzelhandelskonzept vom 21.12.22 liegt im Markt Mering in der Zeit vom 28. Juli 2025 bis einschließlich 22. August 2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahme nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt wird. Die geänderten Teile sind in den Auslegungsunterlagen farblich gekennzeichnet.