Der Marktgemeinderat Mering hat am 25.09.2025 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 85 „Beim Kirchenwirt“ gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauliche Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 85 unter Berücksichtigung der ortsbildprägenden Merkmale zu steuern und die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle und maßvolle Nachverdichtung zu schaffen. Damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei der Nachverdichtung in bereits bebautem Gebiet gewährleistet werden kann, wurde für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, der die notwendigen Regelungen enthält. Dabei soll im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a BauGB auf den Grundstücken eine ortsverträgliche maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden, jedoch soll die bauliche Dichte und die Art der Bebauung mit dem Gebietscharakter im Wesentlichen erhalten bleiben.