Marktgemeinderatssitzung vom 25.09.2025

Veröffentlicht am 13. November 2025 Autor: Heike Scherer

  1. Eröffnung der Sitzung
    Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19:30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 19 MGR, später 21 anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Lidl, Frau Folgmann, Herr Küppersbusch und Herr Mayr teil. Vom Büro Dragomir war Frau Gerlach, vom Büro OPLA Herr Griechbaum anwesend. Außerdem nahmen die Marktmanagerin Lisa Leiter und der Vorsitzende von Mering Aktuell e. V. Acky Resch teil.

    Alle Teilnehmer und Besucher der Marktgemeinderatssitzung erhoben sich im Gedenken an die verstorbene Dr. Ursula Krieger von den Stühlen. Sie war viele Jahre Mitglied des Marktgemeinderates und zweite Vorsitzende der Ambulanten.

  2. Genehmigung der Niederschrift vom 16.07.2025
    Die Niederschrift vom 16.07.2025 wurde mit 19:0 Stimmen genehmigt.

  3. Genehmigung der Niederschrift vom 31.07.2025
    Die Niederschrift vom 31.07.2025 wurde mit 19:0 Stimmen genehmigt.

  4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des MGR
    Der MGR beauftragte das Büro Dragomir mit dem VGV-Verfahren für die Sanierung und Nutzung des Alten Klosters.

  5. Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ - Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
    Am 30.04.2025 hatte der MGR über die Stellungnahmen beraten und den Entwurf gebilligt, der erneut vom 28.07. bis 22.08.2025 ausgelegt wurde. Frau Gerlach berichtete, dass das Verfahren fast drei Jahre gedauert hat, dass jetzt keine Einwände von Eigentümern mehr kamen. Mit dem Bebauungsplan kann nun auch parallel die Tempo-30-Regelung und die von der Stellplatzsatzung abweichende Regelung für Stellplätze im Innenort umgesetzt werden.

    5.1. Landratsamt Aichach-Friedberg Bauordnung
    Die Stelle wies darauf hin, dass die Festsetzung von Besucherstellplätzen bei Wohngebäuden nur zulässig ist, wenn der Bebauungsplan bis zum 30.09.2025 in Kraft tritt. Die Abstimmung sollte aufgrund persönlicher Beteiligung ohne MGR Spengler erfolgen, wies der Bürgermeister hin. Frau Gerlach riet dazu, die Alternative 1 mit der alten Stellplatzsatzung zu wählen, denn mit der Alternative 2 (neue Stellplatzsatzung) bestünde die Gefahr, dass es zu Klagen kommen könnte. Im ganzen Verfahren wurde bislang immer die alte Stellplatzsatzung angewandt. Mit 17:2 Stimmen beschloss der MGR die Nachweispflicht für Fahrradabstellplätze gem. der Stellplatzsatzung i. d. F. vom 01.03.2023 beizubehalten und dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

    5.2. Industrie- und Handelskammer Augsburg und Schwaben
    Sie stellt in Frage, ob das Verbot der Umwandlung von EG-Flächen in Wohnnutzung nicht zu einem längerfristigen Leerstand führen könnte und hält ergänzende Maßnahmen zur Belebung des Zentrums für eine nachhaltige Stärkung wichtig. Da der Ausschluss der Wohnnutzung nur im Kernbereich vorliegt, beschloss der MGR mit 19:0 Stimmen, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

    5.3. Bischöfliche Finanzkammer
    Sie regt an, für die Flur-Nr. 79 (katholischer Pfründestiftungsverbund St. Ulrich in Augsburg) eine Grundflächenzahl von mindestens 0,7 für eine sinnvolle bauliche Nutzung festzusetzen. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erfolgen soll und die bisherige Regelung beibehalten wird.

    5.4. Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München
    Die Stelle teilt mit, dass die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes von der Aufstellung berührt sind, weil die Bahnlinien 5503 München-Augsburg sowie 5581 Olching-Augsburg südlich an einigen der im Planungsumgriff befindlichen Flurstücken vorbeiführen und verweist auf ihre Stellungnahme vom 24.11.2023 und 02.08.2024. Sie sieht ihre Belange ausreichend berücksichtigt. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

    5.5. Staatliches Bauamt Augsburg
    Das Staatliche Bauamt Augsburg hat keine Bedenken oder Einwände, gibt aber den Hinweis, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

    5.6. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
    Es hat keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn die Hinweise vom 06.12.2023 berücksichtigt werden. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

    5.7. Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH
    Die Stelle hat keine Einwände gegen den Bebauungsplan. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

    5.8. LBV-Kreisgruppe Aichach-Friedberg
    Sie bemängelt fehlende konkrete Vorgaben zur Nutzung der Flächen und weist darauf hin, dass bei einer eventuellen Agri-PV-Anlage die Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 zu beachten sind. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

    5.9. Ergänzung Abwägungsbeschluss vom 24.04.2024
    Es gab beim Beschluss vom 24.04.2024 einen redaktionellen Fehler, so dass er nachträglich richtiggestellt werden muss. Mit 19:0 Stimmen beschloss der MGR die nachzuholende Richtigstellung des Beschlusses vom 24.04.2024.

  6. Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ – Satzungsbeschluss
    Mit 17:3 Stimmen beschloss der MGR den von der Dragomir Stadtplanung GmbH ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ mit den Planunterlagen der Alternative 1 in der Fassung vom 25.09.2025 als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung. Auf Antrag von MGR Kuhnert wurde die namentliche Abstimmung jedes einzelnen MGR-Mitgliedes festgehalten.

  7. Bebauungsplan Nr. 85 „Beim Kirchenwirt“ – Aufstellungsbeschluss
    Für die Flur-Nr. 81 und 81/2 ist eine Nachverdichtung durch Neubebauung vorgesehen. Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Struktur hält die Verwaltung einen Bebauungsplan für sinnvoll und auch Bürgermeister Florian Mayer spricht sich dafür aus. Es könnte ein einfacher Bebauungsplan mit einem reduzierten Regelungsumfang sein, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden würde. Die Kosten für den Bebauungsplan durch das Büro OPLA würden sich auf 23.918,70 Euro belaufen. Herr Griechbaum vom Büro OPLA in Augsburg berichtete, dass es sich bei dem Gebiet um einen Teil des historischen Ortskerns handelt, in dem die Dachform Satteldach hauptsächlich vorkommt. Es enthält überwiegend Einfamilienhäuser, ein kleines Doppelhaus, einen mittelgroßen und einen größeren Bau. Er informierte, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ein halbes bis ein Jahr benötigen würde. Teil der Fraktionen der CSU und der UWG sprachen sich dagegen aus, weil die Regelung schon vor einigen Jahren nötig gewesen wäre. Die SPD-Fraktion war bis auf ein Mitglied für den Bebauungsplan, die Fraktion der Grünen machte den Beschluss von den Zielen des Bebauungsplanes abhängig. Durch einen Bebauungsplan kann die Dachform, die Firstrichtung, die Geschossigkeit und die Baugrenzen geregelt werden. Da in dem Gebiet ein Wandel da ist, sei eine Regelung nötig, sagte Herr Griechbaum. Mit 13:8 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 85 „Beim Kirchenwirt“. Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.

  8. Tätigkeits- und Sachstandsbericht der Marktmanagerin Lisa Leiter
    Lisa Leiter berichtete, dass sie seit Beginn ihrer Tätigkeit drei neue Geschäfte für Mering Aktuell gewinnen konnte. Sie hat einen neuen Verteiler für Veranstaltungen angelegt, sie hat einen Newsletter eingeführt und eine Webseite angelegt. Sie berichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit, pflegt die Internetseite von Mering Aktuell, schaltet Werbeanzeigen in der Tageszeitung und hat ein neues Logo für Plakate und Flyer etc. eingeführt. Mering Aktuell hat jetzt den Slogan „Geh nicht fort, kauf im Ort“. Außerdem steht sie in einem regelmäßigen Austausch mit der Gemeinde, Bürgern und anderen Gemeinden.

    Schon von ihr durchgeführte Aktionen waren: Weihnachtsmarkt 2024 mit einem eigenen Stand, die Einweihung des neuen Ortszentrums sowie die Beteiligung der Schulen mit einer Pflanz- und einer Traumfänger-Aktion, das Austauschfrühstück für die Gewerbetreibenden, das Netzwerktreffen der Gesundheitsberufe, die Sitzung des Lenkungsausschusses des Marktmanagements sowie der Besuch des Wochenmarktes mit dem Bürgermeister. Geplant ist noch das Candlelight Shopping am 21.11. sowie der Weihnachtsmarkt ab 4.12. Die Sprechstunde der Marktmanagerin ist donnerstags von 16 bis 17 Uhr. Außerdem hat sie neue Einkaufsgutscheine entworfen sowie ein neues Gutscheinheft mit neuen Teilnehmern erstellt und an die Bürger zustellen lassen.

    Für 2026 plant Lisa Leiter, das Leerstandsmanagement anzugehen. Sie möchte mit den Eigentümern leerstehender Gebäude Kontakt aufnehmen und bei der Vermittlung helfen. Sie denkt an eine Einkaufsführung mit einem Kunstspaziergang, wie es in der Stadt Fürth gemacht wird. Sie möchte die Netzwerke weiter ausbauen und zwei bis sechs Frühstücke mit den Gewerbetreibenden durchführen. Auch das Candlelight Shopping, der Weihnachtsmarkt und das Gutscheinheft sind wieder in Planung.

  9. Bekanntgaben
    Die Vollsperrung des Kreisverkehrs an der Hörmannsberger Straße zur Verlegung von Glasfaser und Stromleitung wurde von Herrn Küppersbusch erläutert. Inzwischen wurde sie abgesagt.

    Die VHS Aichach-Friedberg hat für Mering ab 1. Oktober die neue Ansprechpartnerin Michaela Mayr.

  10. Anfragen
    Es wurde angefragt, ob ein Graffitisprayer, der bereits Sponsoren hat, die schon nicht mehr so sehenswerte Fassade am Freibad besprühen dürfe. Er soll sich im Rathaus melden, sagte der Bürgermeister.

    Es wurde angemerkt, dass der Beamer im Sitzungssaal sehr schlecht sei und man die Texte kaum lesen könne. Es soll eine Lösung gefunden werden.
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