- Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Marktgemeinderatssitzung um 19:30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 22 Marktgemeinderäte anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Folgmann, Herr Neumeir, Herr Lichtenstern, Frau Lidl und vom Bauhof Herr Geiger teil. Vom Büro OPLA war Herr Griechbaum anwesend. - Genehmigung der Niederschrift vom 25.09.2025
MGR Braatz möchte die namentliche Nennung der Leute, die mit Nein gestimmt haben, im Protokoll haben. Die Niederschrift wurde mit 22:0 Stimmen genehmigt. Das Blatt über die namentliche Abstimmung wird entsprechend mit den Namen der Nein-Stimmen ergänzt. - Genehmigung der Niederschrift vom 09.10.2025
MGR von Thienen merkt an, dass sie nicht unentschuldigt gefehlt habe, sondern krank war und es gemeldet hatte. Mit 22:0 Stimmen wurde das Protokoll mit dieser Änderung genehmigt. - Bebauungsplan Nr. 82 „Südlich des BayWA-Geländes – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 06.07.2023 beschlossen, der Entwurf wurde am 24.10.2024 gebilligt und die Auslegung beschlossen. Diese erfolgte vom 29.01.2025 bis 28.02.2025. Von 31 Trägern öffentlicher Belange haben 14 Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. Aus der Öffentlichkeit gingen 8 Stellungnahmen ein, zum Teil waren es Sammelstellungnahmen.- Landratsamt Aichach-Friedberg Bauleitplanung
Die Stelle merkt an, dass die Präambel nicht auf dem neuesten Stand ist. Überschreitungen der Baugrenze um bis zu 1,50 m für einzelne Gebäudeteile wie Gesimse und Dachüberstände seien gesetzlich nicht zulässig. Für die Regelung, dass Garagen und Carports allgemein außerhalb der Baugrenze zulässig sind, besteht keine Rechtsgrundlage. Festsetzungen zur Eingrünung haben keine bauordnungsrechtliche Grundlage, denn das Satzungsrecht für Freiflächengestaltung entfällt durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.10.2025. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung zu ändern. - Landratsamt Aichach-Friedberg Immissionsschutz
Die Stelle stellt fest, dass in der Abbildung 2 zum baulichen Schallschutz ein Fehler sei. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung zu ändern. - Landratsamt Aichach-Friedberg Untere Naturschutzbehörde
Die Stelle merkt an, dass in der Planzeichnung nur drei Bäume eingezeichnet sind, die zu erhalten sind. Es seien jedoch mehr Bäume, die zu erhalten seien und ergänzt werden sollen. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung zu ändern. Es wird festgesetzt, dass Bestandsbäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm ersetzt werden müssen, in der Planzeichnung werden Hinweise zu diesen Bäumen ergänzt. - Landratsamt Aichach-Friedberg Kreisbrandrat
Der Kreisbrandrat macht Anmerkungen zum abwehrenden Brandschutz, Hydranten und der Befahrbarkeit der öffentlichen Verkehrsflächen durch Fahrzeuge der Feuerwehr. Er fordert gut sichtbare Trennschalter bei PV-Anlagen. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. - Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Es erklärt sein Einverständnis zu den Ausführungen zum Grundwasser und weist auf die hohen Grundwasserstände hin, schlägt einen Hinweis dazu im Plan vor. Bei Verdacht auf Altlasten bei Aushubarbeiten soll die zuständige Bodenschutzbehörde benachrichtigt werden. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern, die Hinweise nachrichtlich zu ergänzen. - Industrie- und Handelskammer
Nach der schalltechnischen Untersuchung durch das Büro BEKON können laut IHK die Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe durch Festsetzungen zum Schallschutz gelöst werden. Die IHK weist darauf hin, dass für den Betrieb nördlich des Planungsumgriffs Bestandsschutz gewährt werden muss und er nicht durch Nachverdichtung eingeschränkt werden darf. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nicht zu ändern. - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Es weist auf die Wegkapelle hin, die im Plan als Denkmal kenntlich zu machen ist und bittet um einen Abgleich mit der Denkmalliste vor Inkrafttreten des Bebauungsplans. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung redaktionell um einen Hinweis zu Art. 6 BayDSchG zu ergänzen. - Bayernwerk AG
Es wird darauf hingewiesen, dass Bestand, Sicherheit und Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Trassen sind von Bepflanzung freizuhalten. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen bis zum Abstand von 2,50 m zur Trassenachse gepflanzt werden oder es sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung um Hinweise in der Begründung zu den bestehenden Anlagen zu ergänzen. - Energienetze Bayern
Es werden keine Einwände erhoben und der Übersichtsplan über die Erdgas-Mitteldruckleitungen wurde beigefügt. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. - Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Die Stelle gibt einen Hinweis auf Telekommunikationsanlagen im Planbereich. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. - Deutsche Bahn AG
Bau- und Planungsvorhaben dürfen keinen Einfluss auf den Betrieb der Deutschen Bahn AG haben, Bahnübergänge dürfen nicht durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und den Einsatz schwer beladener Baufahrzeuge beeinträchtigt werden. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. - Polizeiinspektion Friedberg
Die Polizeidienststelle weist darauf hin, dass Sichtfelder bei sämtlichen Einmündungen in den öffentlichen Straßenverkehr in einer Höhe von 0,8 bis 2,5 m dauerhaft von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten sind. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung nachrichtlich um Sichtdreiecke zu den übergeordneten Straßen zu ergänzen. - Markt Mering Wasserwerk
Es gibt an, dass auf den Grundstücken mit den Flurnummern 1953, 1952/1, 1952/2, 1952/3 keine Erschließung mit Trinkwasser gesichert ist. In der Unterberger Straße ist dort keine Wasserleitung und somit keine Abzweigungen in die Grundstücke möglich. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. - Markt Mering Bauhof
Da die Grundstücke mit den Flurnummern 1953, 1952/1, 1952/2 und 1952/3 nicht erschlossen sind, ist die Übernahme der Kosten im Vorfeld zu klären. Eine Bodenerkundung wegen der Versickerung von Niederschlagswasser ist unumgänglich. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplan entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung zu ändern. - Bürger 1
Er sagt, dass eine Festsetzung von 4 Gebäuden mit je 3 WE nicht einer zeitgemäßen, nachhaltigen und bedarfsgerechten Entwicklung der Ortsstruktur entspricht. Die Größe der Grundstücke sollte seiner Meinung nach bei Doppelhäusern und Hausgruppen von 250 qm auf 150 qm reduziert werden. Seiner Ansicht nach sind die Immissionsschutzmaßnahmen überzogen. Der MGR lehnte mit 4:18 Stimmen die Alternative 1 ab, die Mindestgrundstücksgröße bei Hausgruppen und Doppelhäusern von 250 qm auf 130 qm zu reduzieren und sie bei Einzelhäusern bei 450 qm zu belassen. Der MGR entschied sich mit 13:9 Stimmen für die Alternative 2, die Mindestgrundstücksgröße bei Hausgruppen und Doppelhäusern von 250 qm auf 130 qm und bei Einzelhäusern von 450 qm auf 260 qm zu reduzieren. Die Grünfläche im Norden wird in ein Wohngebiet umgewandelt. - Bürger 2
Er findet die Mindestgrundstücksgröße von 450 qm für Einzelhäuser zu restriktiv und fordert, sie auf 350 qm zu reduzieren. Dies sei die perfekte Grundstücksgröße für Berufstätige mit Kindern. Der MGR entschied sich mit 15:7 Stimmen für die Alternative 2, die Mindestgrundstücksgröße bei Hausgruppen und Doppelhäusern von 250 qm auf 130 qm und bei Einzelhäusern von 450 qm auf 260 qm zu reduzieren. Die Grünfläche im Norden wird in ein Wohngebiet umgewandelt. - Bürger 3
Er wollte die Genehmigung einer Ausfahrt auf die Unterberger Str., um sein Grundstück teilen zu können und beantragt mit dem Einspruch eine Ausfahrt. Mit 19:3 Stimmen beschloss der MGR die Variante 2, die Zu- und Ausfahrtsbeschränkungen im Bebauungsplan entfallen zu lassen. - Bürger 4
Er bittet, die Baugrenze im Süden an die beiden benachbarten Baulinien anzugleichen, nämlich 3,0 m parallel zur südlichen Flurstücksgrenze. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung zu ändern und die Baugrenze bis auf 3 m zur südlichen Grundstücksgrenze zu erweitern. - Bürger 5 Sammelstellungnahme
Sie schreiben, dass die Grundstückseigentümer an der Unterberger Str. ab Wirksamkeit dieses Bebauungsplanentwurfs unterschiedliche Rechte hätten, die einen hätten eine Aus- und Zufahrt, andere nicht. Mit 21:1 Stimmen beschloss der MGR, dass der planzeichnerisch festgelegte Bereich ohne Ein- und Ausfahrt gestrichen wird. - Bürger 6 Sammelstellungnahme
Sie sehen die Bebaubarkeit ihrer Grundstücke eingeschränkt und im Wert gemindert. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung zu ändern und die Baugrenzen nach Nordwesten mit einem Abstand von 6,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche für Grundstücke südöstlich der Unterberger Straße zu erweitern. - Bürger 7
Er beantragt die Herabsetzung der Mindestgrundstücksgrößen, um 3 oder 4 Baukörper zu errichten. Die 1. Alternative, die bisherigen Baugrenzen beizubehalten, wurde mit 4:18 Stimmen abgelehnt. Die Alternative 2, 3 Baukörper in Form von 2 Einzelhäusern und einem Doppelhaus zuzulassen, wurde ebenfalls mit 4:18 Stimmen abgelehnt. Mit 16:6 Stimmen beschloss der MGR, 4 Baukörper in Form von 4 Einzelhäusern zuzulassen, wobei die Mindestgrundstücksgröße für Einzelhäuser links an der Grundstücksgrenze etwas reduziert werden muss. - Bürger 8
Er reklamiert, dass drei Bäume, eine Eiche, eine Tanne und eine Birke nicht in der Planzeichnung aufgeführt sind. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich-fachlichen Würdigung zu ändern.
- Landratsamt Aichach-Friedberg Bauleitplanung
- Bebauungsplan Nr. 82 „Südlich des BayWA-Geländes“ – erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit 19:3 Stimmen billigte der MGR den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 82 „Südlich des BayWA-Geländes“ in der Fassung vom 30.10.2025 mit den beschlossenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren gem. §4 Abs. 3 i. V. m. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. - Bebauungsplan Nr. 85 „Beim Kirchenwirt“
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes hatte der MGR am 25.09.2025 beschlossen. Zur Sicherung der Planung wäre laut Verwaltung eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich erforderlich. Mit 13:9 Stimmen beschloss der MGR aufgrund §§14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. Art. 23 GO für den Freistaat Bayern zur Planungssicherheit den Erlass der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 85 „Beim Kirchenwirt“. Der beigefügte Satzungsentwurf vom 13.10.2025 ist Bestandteil des Beschlusses. - Umverlegung des Skaterplatzes zur Erweiterung einer Katastrophenschutzhalle
Aufgrund des gestiegenen Katastrophenschutzbedarfes werden weitere Lagermöglichkeiten benötigt. Der Stadel am Mühlanger wird in den nächsten 5 Jahren wegfallen. Die Kosten für die Verlegung werden auf 250.000 bis 400.000 Euro, für den Bau der Halle auf 300.000 bis 500.000 Euro und für das Minispielfeld auf 300.000 Euro geschätzt. Das wären Kosten zwischen 950.000 und 1,4 Mio. Euro. Mit 22:0 Stimmen stellte der Marktgemeinderat die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Lagermöglichkeiten im Markt Mering unter anderem für den Katastrophenschutz fest und beauftragte die Verwaltung, zuerst einmal die baurechtlichen Fragen hinsichtlich der Machbarkeit zu klären inklusive einer detailliertere Darstellung samt Kostenschätzung durch das technische Bauamt. - Kommunalwahlen 2025: Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertretung
Die Verwaltung schlägt als Wahlleiter den ausscheidenden MGR Brunner, als Stellvertretung die Geschäftsstellenleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Mering Marina Folgmann vor. Mit 22:0 Stimmen folgte der MGR dem Vorschlag der Verwaltung und berief Karl-Heinz Brunner zum Wahlleiter für die Kommunalwahl am 08.03.2026 und Marina Folgmann zu dessen Stellvertretung.
Die Tagesordnungspunkte 9 bis 11 wurden mit 19:3 Stimmen auf die nächste Sitzung verschoben.