Marktgemeinderatssitzung vom 27.11.2025

Veröffentlicht am 09. Februar 2026

1.    Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung um 20.55 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 23 Marktgemeinderäte anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Folgmann, Herr Thanner, Herr Lichtenstern und Frau Lidl teil. Von der ARGE Solidarischer Hochwasserschutz war Herr Poser anwesend.

2.    Genehmigung der Niederschrift vom 30.10.2025
Die Niederschrift vom 30.10.2025 wurde einstimmig mit 23:0 Stimmen genehmigt.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des MGR
Erster Bürgermeister Florian Mayer teilte mit, dass der MGR die Reinigung für Rathaus und Sporthalle in 2 Losen vergeben hat.

4.    ARGE Solidarischer Hochwasserschutz: Sachstandsbericht und Entscheidung zum Beitritt
Die ARGE Solidarischer Hochwasserschutz wurde im Landkreis Pfaffenhofen gegründet und ihr gehören inzwischen 23 Gemeinden an der Paar aus 3 Landkreisen und 2 Regierungsbezirken an. In der ARGE sind 2 Landräte und 5 Abgeordnete, darunter der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko. Mitgliedsgemeinden aus dem Landkreis Aichach-Friedberg sind Kühbach, Gachenbach, Schiltberg, Obergriesbach, Dasing, Adelzhausen, Sielenbach und Kissing. Vorsitzender des seit August 2025 eingetragenen Vereins ist Landrat Albert Gürtner. Der Hochwasserschutz ist unter dem Aspekt der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Aufgabe nach Art. 57 der Bayerischen GO, der Beitritt ist freiwillig und kostet 1 Euro pro Einwohner, für Mering wären es 15.300 Euro im Jahr. Herr Poser von der ARGE Solidarischer Hochwasserschutz berichtete von der Arbeit der ARGE und den Vorteilen einer Mitgliedschaft. Die ARGE kümmert sich um das Echtzeit-Frühwarnsystem (Fördermittel von 900.000 Euro) und die Förderung der Schwammregion (Fördermittel von 500.000 Euro). Weitere Aufgabengebiete sind Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung. Die ARGE unterstützt die Gemeinden bei Förderanträgen zum Hochwasserschutz, aber auch zum Hitzeschutz und zur Klimaanpassung. Gemeinden können erst für Gewässer 3. Ordnung tätig werden, haben aber bei Gewässern 1. und 2. Ordnung, für die das Wasserwirtschaftsamt zuständig ist, ein Mitspracherecht. Die Mitgliedsbeiträge der Gemeinden werden verwendet für die Bezahlung der Geschäftsführer und für Förderanträge vor allem für das Frühwarnsystem. Momentan sitzen in der ARGE zwei Ingenieure und zwei Mitarbeiter, die Fördermittel beantragen und sich um Öffentlichkeitsarbeit kümmern. Wenn mehr Gemeinden Mitglied werden, wird sich die Zahl der Beschäftigten auch erhöhen. Erster Bürgermeister Mayer sagte, dass die Mitgliedschaft eine große Chance für Mering sei und man ja jederzeit wieder austreten könne. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Mit 18:4 Stimmen beschloss der MGR den Beitritt des Marktes Mering zur ARGE Solidarischer Hochwasserschutz für das Jahr 2026 und beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel anzumelden und die nötigen Verfahrensschritte zu vollziehen.

5.    Grabenlose Kanalsanierung im Ortsteil Mering St. Afra
In Mering St. Afra wurden 7,3 km Hauptkanalhaltungen und 136 Hausanschlüsse inspiziert und ausgewertet. Bei den Hauptkanalhaltungen besteht bei 17 % kurzfristiger, bei 36 % mittelfristiger und bei 32 % langfristiger, bei 4 % sofortiger Handlungsbedarf. Nur bei 8 % sind die Schäden geringfügig, bei 3 % schadensfrei. Bei den Hausanschlüssen ist bei 35 % mittelfristiger, bei 21 % kurzfristiger, bei 6 % sofortiger und bei 5 % langfristiger Handlungsbedarf. Bei 32% ist kein Handlungsbedarf, schadensfrei sind keine. Die Schäden werden durch grabenlose Sanierung behoben, wie zum Beispiel Fräsarbeiten mit Roboter oder Einbau von Schlauchlinern und Hutprofilen, so dass nur punktuell aufgegraben werden muss. Die Kosten belaufen sich für die Hauptkanalhaltungen auf 230.000 Euro, für die Hausanschlussleitungen auf 104.000 Euro, wobei hier eine Aufteilung auf Markt Mering und Eigentümer erfolgt. Für die Arbeiten vom Revisionsschacht zum Haus sind die Eigentümer selbst verantwortlich und die Kosten sind auch von ihnen zu tragen. Die betroffenen Bürger werden noch vom Marktbauamt angeschrieben, erklärten Marktbauamtsleiter Armin Lichtenstern und Ludwig Thanner. Sollten es sich Bürger nicht gleich leisten können wegen zu geringer Einkünfte, ist eine Stundung möglich. Die Behebung von Schäden ist aber eine Pflicht jedes Eigentümers. Die Arbeiten werden ausgeschrieben, so dass eine konkrete Summe der Kosten im Moment noch nicht genannt werden kann. Mit 22:0 Stimmen beschloss der MGR, die Maßnahmen durch das Marktbauamt auszuschreiben und erteilte dem Bauamt die Bevollmächtigung, auch in der haushaltslosen Zeit den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu können und die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Er ermächtigte das Marktbauamt, alle während der Sanierung notwendig werdenden Zusatzaufträge wie bei vor Ort während der Arbeiten festgestellten Schäden vergeben zu können.

6.    Abriss des alten Sportheims
Das Grundstück des alten Sportheims bietet eine geeignete Fläche für die geplante Erweiterung der Außenflächen der KiTa Farbklekse. Ein Abriss wurde schon im Beschluss vom 22.12.2012 festgelegt, wenn es für den Neubau der KiTa Farbklekse erforderlich ist. Ein weiterer Beschluss erfolgte am 27.10.2015. Die Verwaltung empfiehlt den Abriss für die Vergrößerung der Freiflächen bzw. als Potentialfläche für eine eventuelle Erweiterung der KiTa Farbklekse. Außerdem können dadurch die Kosten für Verkehrssicherung und weiteren Unterhalt des alten Sportheims vermieden werden. Eine Erweiterung der KiTa Farbklekse ist derzeit nicht vorgesehen, weil mit der neuen KiTa am Mühlanger der Bedarf an Plätzen gedeckt ist. MGR Lutz schlug vor, den Platz für das beschlossene Minispielfeld zu verwenden. MGR Ludwig wollte wissen, warum es für einen Abbruch einen Planer braucht. Armin Lichtenstern gab Auskunft, dass aufgrund der Schadstoffe und der Entsorgung ein Planer nötig sei. Marktbaumeister Lichtenstern sagte, dass das Gebäude 1970 erbaut wurde und seit 10 Jahren nichts mehr saniert wurde, so dass es nicht dicht ist. Es müssten Dach, Fenstern, Fassade, Wände und die Bodenplatte saniert werden, was nicht wirtschaftlich wäre und es gäbe keine Nutzung für das Gebäude. Bei einer Probebohrung wurden außerdem Schadstoffe festgestellt und der Zugang wurde nicht mehr genehmigt. MGR Widmann meinte, dass es keinen Sinn mache, sich so ein Gebäude noch länger ans Bein zu binden. MGR Singer-Prochaska erinnerte an den Umbau des alten Feuerwehrhauses zur Bücherei, der mit großen Kosten und Problemen verbunden war. MGR Resch informierte, dass sich das alte Sportheim schon seit 2012 in einem desolaten Zustand befände. MGRin von Thienen sagte, dass sich ihre Fraktion aufgrund der noch nicht festgelegten Nutzung noch nicht eindeutig für einen Abriss entscheiden könnte. MGR Scherer stellte nach der GO einen Antrag auf ein Ende der Debatte, der mit 9:10 Stimmen abgelehnt wurde. Sodann stellte MGRn von Thienen einen Antrag auf eine Vertagung des Beschlusses, was das Gremium ablehnte. MGR Braatz appellierte, nicht die Beschlüsse des Vorgängergremiums anzuzweifeln, was durch diese kuriose Debatte der Fall sei. Der Bürgermeister bat aufgrund der fortgeschrittenen Zeit um die Abstimmung über den Beschlussvorschlag. Mit 10:10 Stimmen wurde der Beschlussvorschlag, das alte Sportheim aufgrund der nicht mehr gegebenen baulichen und sicheren Nutzbarkeit abzubrechen, abgelehnt.

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