Marktgemeinderatssitzung vom 29.01.2026

Veröffentlicht am 04. März 2026 Autor: Heike Scherer

1.      Eröffnung der Sitzung

Bei der Eröffnung der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 20 Marktgemeinderäte, später 21 anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Folgmann, Frau Lidl und Herr Seysler teil. Außerdem waren

Frau Hacker und Herr Birgl vom Büro Dragomir und Herr Griechbaum vom Büro OPLA anwesend.

 

2.      Genehmigung der Niederschrift vom 27.11.2025

Die Niederschrift vom 27.11.2025 wurde mit 20:0 Stimmen genehmigt.

 

3.      Genehmigung der Niederschrift vom 11.12.2025

Die Niederschrift vom 11.12.2025 wurde mit 20:0 Stimmen genehmigt.

 

4.      Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des MGR

4.1. Bekanntgabe „Bahnhofsumfeld: Erstellung einer Rahmenplanung

Im ISEK ist die gestalterische Aufwertung des Bahnhofsumfeldes als prioritäre Maßnahme definiert. Da die DB InfraGO Sanierung oder Neubau des Bahnhofsgebäudes plant, fasste der MGR den Beschluss: Das Büro Dragomir Stadtplanung GmbH in München wird – vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben – mit der Erstellung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Rahmenplanung für das Bahnhofsumfeld Mering gemäß Angebot vom 31.07.2025 beauftragt.

4.2. Bekanntgabe „Erneuerung der Wasserleitung in der Beethovenstraße und in der Bahnhofstraße

Das Wasserwerk wird im Jahr 2026 die Wasserleitung mit einer Länge von 200 m in der Beethovenstr. (Baujahr 1972) erneuern. In der Bahnhofstraße wird die Wasserleitung auf einem Teilbereich von 290 m (Baujahr 1966) erneuert. Die Arbeiten werden im April/Mai 2026 stattfinden. Der MGR fasste folgenden Beschluss: Der MGR genehmigt die Vergabe von Planungs- und Ausschreibungsleistungen für die zwei Maßnahmen bereits 2025. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2026 eingestellt. Der MGR beschließt, die Planungs- und Ausschreibungsleistungen an das Ingenieurbüro Arnold Consult AG aus Kissing zu vergeben.

 

5.      Städtebauförderung: geänderter und ergänzter Maßnahmenkatalog

Seit 10 Jahren nimmt Mering an dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) teil. Bei einer Bürgerbeteiligung am 24.09.2025 wurden zahlreiche Anregungen, Hinweise und Ergänzungsvorschläge gemacht. Diese wurden im Steuerkreis am 16.10.2025 ausgewertet und fachlich bewertet. Das Büro Dragomir hat den Maßnahmenkatalog inhaltlich überarbeitet und stellte ihn im Gremium vor. Frau Hacker berichtete über die seit 8 Jahren umgesetzten Maßnahmen wie die Neugestaltung der Münchner und Augsburger Straße, der Klostergasse Klostergasse, der Verkehrsberuhigung (1. Teil), der Paarbrücke im Badangergelände, der Bebauungsplan Zentrum, Sanierung des Freibades. Laufende Maßnahmen sind das Radwegekonzept, das Marktmanagement, das Energiekonzept, das Parkraumkonzept, der Rathauswettbewerb, das VgV-Verfahren für das Alte Kloster. Anstehende Maßnahme ist das Bahnhofsumfeld. Herr Birgl berichtete über 8 aus der Bürgerversammlung neu aufgenommene Maßnahmenvorschläge sowie die Streichung der 2 Ziele Ludwigsareal und Schlossmühle. Neu sind die Mering App mit neuen Angeboten, ein elektronisches Infoangebot in der Gemeinde, Prüfung für Richtlinien für Beherbergungsbetriebe, ein Fuß- und Radweg von der Zettlerstraße zum Bahndamm, die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Gaußring/Holzgartenstraße, die Stärkung des Zentrums bis zur Bahnunterführung, der Erhalt der bestehenden Gewerbeflächen, die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes.

Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, den fortgeschriebenen und inhaltlich überarbeiteten Maßnahmenkatalog zu ISEK, welcher mit dem Büro Dragomir unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vom 24.09.2025 sowie der Beratungen des Steuerkreises vom 16.10.2025 erarbeitet wurde, als verbindliche Fassung anzuerkennen.

 

6.      Grundsatzbeschluss zur Anwendung der neuen Regelungen des sogenannten „Bauturbos“ (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus)

Das Gesetz erlaubt Abweichungen von sämtlichen Vorschriften des BauGB, soweit es zur Schaffung von Wohnraum für erforderlich gehalten wird. Die Verwaltung sieht es als einen Verzicht auf eine gemeindliche Planungshoheit an und rät dazu, von den Möglichkeiten des Bauturbos keinen Gebrauch zu machen. Hierfür ist ein Grundsatzbeschluss des MGR erforderlich. Mit 21:0 Stimmen nahm der MGR die gesetzlichen Änderungen des BauGB in Zusammenhang mit dem Bauturbo zur Kenntnis. Der MGR stellte fest, dass die Anwendung des Bauturbos mit einem erheblichen Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit verbunden ist und bestehende planungsrechtliche Zielsetzungen faktisch außer Kraft setzen kann. Der MGR beschloss, dass die Regelungen des Bauturbos im Gebiet des Marktes Mering grundsätzlich nicht angewandt werden sollen. Er beauftragte die Verwaltung, die nach §36a BauGB erforderliche Zustimmung zu Vorhaben, die nach §§31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB beantragt werden, im Verwaltungswege zu verweigern.

 

7.      Bebauungsplan Nr. 85 „Beim Kirchenwirt“ – Vorstellung des aktuellen Planentwurfes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes hatte der MGR am 25.09.2025 beschlossen und das Büro OPLA beauftragt, das den ersten Entwurf vorstellte. Herr Griechbaum erklärte, dass sich das Gebiet innerhalb eines gewachsenen Quartiers befinde und der Bebauungsplan das morphologische Leitbild (Ablesbarkeit des historischen Altortbereiches) und städtebauliche Ziele erreichen möchte. Im Gebiet befindet sich ein Bodendenkmal und ein Baudenkmal, die Michaelskirche. Ein Großteil des Gebietes kennzeichnet sich durch eine kleinkörnige Kubatur, Satteldächer mit Firstrichtung, es sind überwiegend Einzelhäuser. Die Grundstücksgrößen variieren, das größte hat 1700 qm. Die Geschossigkeit ist fast durchgehend 2+D, die Nutzung ist hauptsächlich Wohnraum, es gibt ein Gewerbe und einen Leerstand. Herr Griechbaum sagte, dass er im Entwurf 5 WA festgelegt habe: WA 1&2 hat eine parzellenhafte Höhenfestsetzung, eine pauschale Dachneigung und Firstrichtung, WA 3&4 hat eine pauschale Höhenfestsetzung, eine pauschale Dachneigung und Firstrichtung, WA 5 ist ohne Dachneigung und hat nur teilweise Firstrichtung. Binnen einer Woche sollen die Fraktionen der Verwaltung noch gewünschte Änderungen melden, damit das Büro OPLA in der Februar-Sitzung die endgültige Fassung vorstellen kann. Mit 21:0 Stimmen nahm der MGR den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 85 „Beim Kirchenwirt“ zur Kenntnis.

 

8.      Vergabe des Jahres-Leistungsverzeichnisses Kanal und Straße

Seit 2011 findet in Mering die Vergabe für Kleinaufträge für Kanalunterhaltungsmaßnahmen und Straßenunterhaltungsmaßnahmen über ein Jahres-Leistungsverzeichnis statt, um wirtschaftliche Vorteile nutzen zu können. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand und den im Jahres-LV angebotenen Einzelpositionen.

Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen „Kanal“ für das Jahr 2026 über ein Jahresleistungsverzeichnis und erteilte der Verwaltung die Bevollmächtigung der Vergabe des Auftrages an die Firma Pfeiffer in Friedberg. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen „Straße“ für das Jahr 2026 über ein Jahresleistungsverzeichnis und erteilte der Verwaltung die Bevollmächtigung der Vergabe des Auftrages an die Firma Zaby Bau in Friedberg.

 

9.      Anfragen: Ein rotes Auto ohne Kennzeichen befindet sich auf dem P& R Parkplatz am Bahnhof. Es wurde angefragt, ob die Gemeinde da etwas unternehmen kann. Frau Folgmann antwortete, dass es sich bei den abgestellten Fahrzeugen teilweise um Privatgrund handle und das Fahrzeug deshalb nicht abgeschleppt werden könnte. Außerdem müsste die Gemeinde die Kosten tragen. Herr Küppersbusch versuche, den Halter zu ermitteln.

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