Marktgemeinderatssitzung vom 26.02.2026
1. Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 24 Marktgemeinderäte anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Folgmann und Frau Lidl teil. Außerdem waren Frau Weishaupt und Herr Dehm vom Büro OPLA und Frau Reimlinger Vom Büro Godts anwesend.
2. Genehmigung der Niederschrift vom 29.01.2026
Die Niederschrift vom 29.01.2026 wurde mit 24:0 Stimmen genehmigt.
3. Bebauungsplan Nr. 82 „südlich des BayWA-Geländes“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 06.07.2023 beschlossen und der Entwurf am 24.10.2024 gebilligt und die Auslegung beschlossen. Diese fand vom 29.01. bis 28.02.2025 statt. Aufgrund der vielen Stellungnahmen war eine erneute Auslegung nötig, die vom 20.11. bis 23.12.2025 erfolgte. 32 Träger öffentlicher Belange wurden um eine Stellungnahme gebeten, 6 haben Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
3.1. Landratsamt Aichach-Friedberg – Bauleitplanung
Die Stelle sagt, dass die Seiten 12 und 16 zu entfernen sind, weil sie aus der alten schalltechnischen Untersuchung stammen. Sonst hat sie keine Anregungen aus bauplanungsrechtlicher Sicht. Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, dass eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht notwendig ist.
3.2. Landratsamt Aichach-Friedberg – Naturschutzbehörde
Die Stelle begrüßt die textlichen Festsetzungen zu den Zeiträumen, in denen Gehölze gerodet werden dürfen. Da auch im Winter Baumfällungen vorkommen, kann es zu Konflikten mit dem Artenschutz, z. B. bei Fledermäusen kommen. Deshalb sei bei Baumfällungen grundsätzlich der Artenschutz zu berücksichtigen, sofern geeignete Habitatstrukturen vorhanden sind. Außerdem verweist die Stelle auf Art. 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung, nach der Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung gegenüber 2024 verzeichnet wird. Vollzugshinweise gibt es aber keine. Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung um einen Hinweis zum Rodungszeitraum zu ergänzen.
3.3. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Die Stelle hat keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn die Hinweise vom 18.03.2025 berücksichtigt werden. Sie teilt mit, dass die letzte Stellungnahme bei der Planung ausreichend berücksichtigt wurde. Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, dass entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt.
3.4. Handwerkskammer für Schwaben
Sie weist darauf hin, dass wegen gewerblicher Vorbelastung in erheblichem Umfang bauliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, dass entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt.
3.5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Es bittet um angemessene Berücksichtigung. Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung durch die Nennung des ca. 70 m entfernten Baudenkmals redaktionell zu ergänzen. Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, dass entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich ist.
3.6. Bayernwerk AG
Sie verweist auf die Stellungnahme vom 26.06.2025. Mit 23:1 Stimmen beschloss der MGR, dass entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich ist.
3.7. Bürger 1
Er teilt mit, dass der große Baum zwischen Flurstück 1952/3 und 1953 aus Sicherheitsgründen entfernt wurde. Mit 24:0 Stimmen beschloss der MGR, den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung nachrichtlich zu berichtigen und den Baum aus der Planzeichnung zu entfernen.
4. Bebauungsplan Nr. 82 „südlich des BayWA-Geländes“ – Satzungsbeschluss
Mit 20:4 Stimmen beschloss der MGR den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplan Nr. 82 „südlich des BayWA-Geländes“ in der Fassung vom 26.02.2026 als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung.
5. Bebauungsplan Nr. 85 „Beim Kirchenwirt“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hatte der MGR am 25.09.2025 beschlossen und das Büro OPLA mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt. Den ersten Entwurf hatte Herr Griechbaum in der Sitzung am 29.01.2026 vorgestellt. In der Zwischenzeit waren noch Stellungnahmen eingegangen. Herr Dehm wiederholte die wichtigsten Punkte: Im Gebiet befindet sich ein Bodendenkmal und ein Baudenkmal. Ein Großteil des Gebietes kennzeichnet sich durch eine kleinkörnige Kubatur, Satteldächer mit Firstrichtung, es sind überwiegend Einzelhäuser. Er schlug vor, die GRZ von 0,6 auf 0,5 zu ändern, keine zusätzlichen GFZ zuzulassen und bei Abstandsflächen, Wand- und Gesamthöhen (6,25 m und 12 m) keine Änderungen zu machen. Außerdem schlug er eine um 1m kleinere Giebelseite im Baufenster vor und den erweiterten Bestandsschutz für die bestehenden Gebäude aufzunehmen. Mit 20:4 Stimmen billigte der MGR den Entwurf des Bebauungsplanentwurfes i. d. F. vom 26.02.2026 mit den vom Büro OPLA vorgeschlagenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
6. 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ – Aufstellungsbeschluss mit gleichzeitigem Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Vorhabenträger plant eine Optimierung seiner Biogasanlage durch die Errichtung eines weiteren Gasspeichers und eines Pufferspeichers sowie durch eine Haubenabdeckung. Die Kosten für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans trägt der Vorhabenträger. Frau Reimlinger vom Büro Godts trug die einzelnen Änderungen vor. Mit 23:0 beschloss der MGR, dass Martin Scherer als Betroffener sich nicht an der Abstimmung beteiligen dürfe. Mit 23:0 Stimmen beschloss der MGR die Aufstellung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ und billigte den vorliegenden Vorentwurf in der Fassung vom 26.02.2026. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche der Flur-Nr. 2344, Gemarkung Mering innerhalb des bereits ausgewiesenen Sondergebiets. Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung wurde das Planungsbüro Godts beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
7. Notwendige Sanierung Freibad wegen hygienischer Mängel
Bei einer Begehung am 4.09.2025 stellte das Gesundheitsamt Aichach-Friedberg hygienische Mängel am Freibad fest, die bis zur Wiedereröffnung beseitigt sein sollen. Drei Durchschreitebecken können aufgrund fortgeschrittener Porosität nicht mehr vollständig und dauerhaft hygienisch gereinigt werden. Außerdem hat die Ablaufrinne des Planschbeckens Verformungen, die die Funktion und die hygienische Sicherheit erheblich einschränken. Der Verwaltung liegt ein Angebot in Höhe von 41.922,66 Euro brutto vor. Mit 24:0 Stimmen stellte der MGR die Unaufschiebbarkeit und Dringlichkeit der Maßnahme fest und ermächtigte die Verwaltung, auch in der haushaltslosen Zeit nach Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 GO die Auftragsvergabe zur Beseitigung der am 4.09.2025 festgestellten Hygienemängel im Freibad durchzuführen.
8. Wasserwerk Mering – steuerlicher Jahresabschluss 2023
Das Wasserwerk Mering ist ein Eigenbetrieb des Marktes Mering und muss eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Der Jahresgewinn ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Mit 24 :0 Stimmen stellte der MGR den Jahresabschluss 2023 der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Mering mit einer Bilanzsumme von 5.942.350,68 € und einem Jahresgewinn von 217.268,12 € fest und beschloss, dass der Jahresgewinn auf die neue Rechnung vorzutragen sei und die Wasserversorgung weiterhin ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden soll.
9. Kapitalertragssteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art – Wasserwerk Mering steuerlicher Abschluss 2025
Bis zum 31. August des Folgejahres muss der MGR einen Beschluss getroffen haben, was mit einem Jahresgewinn geschehen soll. Ansonsten fällt er fiktiv an die Gemeinde und es muss davon 15 % Kapitalertragssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags an das Finanzamt bezahlt werden. Mit 24: 0 Stimmen beschloss der MGR, sofern sich beim Betrieb Wasserversorgung aufgrund des noch zu erstellenden Jahresabschlusses für 2025 ein Gewinn ergibt, wird er nicht an den Markt Mering ausgeschüttet, sondern zur Stärkung des Eigenkapitals stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.
10. Ersatzneubau Freibad: Bildung eines Gremiums für die Bewertung der Bewerber des VgV-Verfahrens
Der MGR beschloss am 27.02.2025, die Objekt- und Fachplaner für den Ersatzneubau des Freibads im Rahmen eines VgV-Verfahrens zu ermitteln und jeweils den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen. Den Zuschlag für das Verfahren erhielt das Büro BPM. Es wurde entschieden, die folgenden Planerleistungen getrennt auszuschreiben und zu beauftragen:
•Objektplanung
•Tragwerksplanung
•Elektrofachplanung
•HLS-Planung (inkl. Schwimmbadtechnik)
•Freianlagenplanung
Zur Auswahl der geeigneten Bewerber soll ein Bewertungsgremium gebildet werden, das sich wie folgt zusammensetzt: Bürgermeister, 1 Bademeister, 2 Vertreter des Marktbauamtes, jeweils ein Vertreter der neu gewählten Fraktionen.
Mit 22:2 Stimmen beschloss der MGR die geplante Besetzung des Gremiums zur Bewertung der Bewerber in den fünf ausgeschriebenen Verfahren und ermächtigte die Verwaltung, die in den Verfahren ausgewählten Bewerber mit der Erbringung der Planungsleistungen zu betrauen.
11. Anpassung der Termine für Jahrmärkte 2026 und Änderung der Marktsatzung
Bisher gibt es im Markt Mering vier Marktsonntage, den Fastenmarkt, den Maimarkt, den Kirchweihmarkt und den Kathreinmarkt. Es ist geplant, aufgrund der rückgängigen Zahl an Fieranten und an Besuchern nur 3 Markte in 2026 anzubieten, wobei die letzten beiden zusammengelegt werden und der 18.10. festgesetzt wird und die Zahl ab 2027 auf 2, im Mai und Oktober, zu reduzieren. Mit 18:6 Stimmen beschloss der MGR, den Beschluss über die Anpassung der Termine für Jahrmärkte und die Änderung der Marktsatzung auf April zu vertagen. Die Fraktionen sollen im März der Verwaltung mitteilen, welche Zahlen als Grundlage für eine Abstimmung erhoben werden sollen.
12. Anfragen
Es wurde angefragt, wie der Stand Gemeinsame Wertstoffsammelstelle Kissing-Mering sei. Der Bürgermeister informierte, dass in der Sache derzeit nichts vorangehe und dass die Wahlen abgewartet werden müssen, bevor wieder angefragt werden kann.
Es wurde darum gebeten, dass in der März-Sitzung der Tagesordnungspunkt „Vorstellung des neuen Jugendparlamentes“ aufgenommen werden soll.
Heike Scherer