Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat am 26.02.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ beschlossen und dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung zugestimmt.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“, bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 26.02.2026, liegt im Markt Mering in der Zeit vom 16. März 2026 bis einschließlich 21. April 2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.