Aufgrund der Vorschriften des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
erlässt der Abwasserverband Obere Paar folgende Änderungssatzung:
§ 1
§ 7 Abs . 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Obere Paar" in der Fassung vom 25.05.2020 erhält folgende neue Fassung:
,,Die Zahl der Verbandsräte wird wie folgt festgesetzt:
| Für den Markt Mering | 5 Verbandsräte |
| Für die Gemeinde Kissing | 5 Verbandsräte |
| Für die Gemeinde Merching | 3 Verbandsräte |
| Für die Gemeinde Schmiechen | 2 Verbandsräte |
| Für die Gemeinde Steindorf | 2 Verbandsräte |
Der Verbandsvorsitzende wird dabei auf die Zahl der Verbandsräte angerechnet. "
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Änderung tritt zum 01 .05 .2026 in Kraft.
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1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Abwasserverband Obere Paar"
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