1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Abwasserverband Obere Paar"

Veröffentlicht am 24. März 2026

Aufgrund der Vorschriften des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
erlässt der Abwasserverband Obere Paar folgende Änderungssatzung:

§ 1


§ 7 Abs . 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Obere Paar" in der Fassung vom 25.05.2020 erhält folgende neue Fassung:


,,Die Zahl der Verbandsräte wird wie folgt festgesetzt:

Für den Markt Mering 5 Verbandsräte
Für die Gemeinde Kissing 5 Verbandsräte
Für die Gemeinde Merching 3 Verbandsräte
Für die Gemeinde Schmiechen 2 Verbandsräte
Für die Gemeinde Steindorf 2 Verbandsräte

 

Der Verbandsvorsitzende wird dabei auf die Zahl der Verbandsräte angerechnet. "

 

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Änderung tritt zum 01 .05 .2026 in Kraft.

 

 

 

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