Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 den Bebauungsplan Nr. 82 „südlich des BayWA-Geländes“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauunsplan in Kraft.