Auf dem Bild ist eine Dame zu sehen, die einen Strafzettel ausstellt | © Fotolia - Daniel Hohlfeld

Wichtiger Bürgerhinweis: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Markt Mering

Veröffentlicht am 21. Mai 2026

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Verkehrsteilnehmer, 


aus gegebenem Anlass möchte Sie die Straßenverkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Mering über die Zuständigkeiten bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs (insbesondere Park- und Halteverstöße) informieren.
 
Übergabe der Aufgaben an den Zweckverband 

In der Vergangenheit wurde die kommunale Verkehrsüberwachung direkt durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der VG Mering durchgeführt. 

Diese Aufgabe wurde jedoch bereits vor mehreren Jahren vollständig übertragen. Seitdem ist der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern (Körperschaft des öffentlichen Rechts) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie für das Ausstellen und Verfolgen von Verwarnungen in unserem Gemeindegebiet zuständig.
 
Keine Zuständigkeit des Marktes Mering 

Da uns vereinzelte Anfragen und Anträge auf Einstellung von Verwarnungen erreichen, weisen wir auf Folgendes hin: Der Markt Mering ist für die Bearbeitung von Verwarnungen nicht mehr zuständig. Die Gemeindeverwaltung kann weder die Fälle bearbeiten noch Einstellungen von Verwarnungen veranlassen.  

Möchten Sie sich zu einer Verwarnung äußern, kann das Rathaus Mering hierauf keinen Einfluss nehmen. 

Was sollten Sie im Falle einer Verwarnung tun, wenn Sie mit dieser nicht einverstanden sind? 
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Einwänden oder Anträgen auf Einstellung eines Verfahrens direkt an den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern.
 
Kontaktdaten und Ansprechpartner 

Die erforderlichen Kontaktdaten, Ansprechpartner sowie das dazugehörige Aktenzeichen finden Sie direkt auf dem jeweiligen Verwarnungsschreiben bzw. dem Anhörungsbogen selbst. 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. 
 
Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde der VG Mering

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