Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.
Der Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“, bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 21.05.2026, sowie die genannten umweltbezogenen Unterlagen liegen im Markt Mering in der Zeit vom 01. Juni 2026 bis einschließlich 03. Juli 2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.