Anstehende Vollsperrungen in Mering.

Veröffentlicht am 03. Juli 2026

1.
Vollsperrung eines Teilabschnitts der Hartwaldstraße in Mering
 
Die Hartwaldstraße wird ab dem 08. Juli 2026 für mehrere Wochen gesperrt.
Grund: Verlegung einer Wasserleitung.
Gesperrter Abschnitt: Beginnend ab der Einmündung Bahnhofstraße bis Einmündung Lindengreppenstraße.
 
Umleitung: Über die Lindengreppenstraße, Reifersbrunner Straße und Luitpoldstraße bzw. in Gegenrichtung.
 
Anwohner wird es von Seiten der ausführenden Baufirma ermöglicht, aus südöstlicher Richtung (Einmündung Lindengreppenstraße) kommend, Ihre Grundstücke anzufahren. Bitte hierbei vorausschauend und verantwortungsbewusst einfahren.
Vereinzelte kurze Wartezeiten sind nicht immer zu vermeiden. Ggf. sprechen Sie direkt die Mitarbeiter vor Ort an.
 
Die Umleitungsstrecke erfährt ein Haltverbot auf der gesamten Strecke, um eine möglichst reibungslose Befahrung sicherzustellen.
 
Müllentsorgung: Zur Sicherstellung der Tonnenleerungen wurde die ausführende Firma verpflichtet, rechtzeitig bereitgestellte Mülltonnen vor der Leerung an die nächst anfahrbare Einmündung zu stellen und nach Leerung zurückzustellen.
Bei weiteren Fragen und Anliegen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten auf dem Informationsschreiben, dass die ausführende Firma rechtzeitig vor Beginn zustellt.


2.
Vollsperrung am westlichen Ende des Schäfflerbergs in Mering
 
Der Schäfflerberg wird auf Höhe HsNr. 9 gesperrt.
Grund: Aufbau eines Krans zur Haussanierung.
Gesperrter Abschnitt: Von der Einmündung Bouttevillestraße bis einschl. HsNr. 9.

Die Sperrung am Schäfflerberg beginnt am 13. Juli 26 und endet voraussichtlich am 14.08.2026.
 
Für Fußgänger wird ein Weg abseitig der Sperrung sichergestellt. Dadurch kann man den gesamten Schäfflerberg (von der Augsburger Straße bis zur Bouttevillestraße) begehen. Auch der Übergang zum Uferweg bleibt begehbar.
Fahrzeuge nutzen die Zu- und Abfahrt über die Einmündung Augsburger Straße.
 
Müllentsorgung: Zur Sicherstellung der Tonnenleerungen wurde die ausführende Firma verpflichtet, rechtzeitig bereitgestellte Mülltonnen vor der Leerung an die nächst anfahrbare Einmündung zu stellen und nach Leerung zurückzustellen.
Bei weiteren Fragen und Anliegen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten auf dem Informationsschreiben, dass die ausführende Firma rechtzeitig vor Beginn zustellt.
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