Marktgemeinderatssitzung vom 21.05.2026

Veröffentlicht am 10. Juli 2026

Marktgemeinderatssitzung vom 21.05.2026

1.    Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Sitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 18, später 21 MGR anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Folgmann, Frau Lidl, Herr Neumeir und Herr Bludau teil. Für den Tagesordnungspunkt 6 war Frau Reimlinger-Herz gekommen.

2.    Genehmigung der Niederschrift vom 23.04.2026
Die Niederschrift vom 23.04.2026 wurde mit 19:0 Stimmen genehmigt.

3.    Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2026
Die Niederschrift vom 29.04.2026 wurde mit 19:0 Stimmen genehmigt.

4.    Genehmigung der Niederschrift vom 07.05.2026
Die Niederschrift vom 07.05.2026 wurde mit 19:0 Stimmen genehmigt.

5.    Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vom 24.06.2026
Die Niederschrift wurde mit 19:0 Stimmen genehmigt.

6.    2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Die Aufstellung der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ wurde am 26.02.2026 beschlossen, der Vorentwurf gebilligt und die Auslegung beschlossen. Diese fand vom 16.03. bis 21.04.2026 statt. Von 31 Trägern haben 9 Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Zu Beginn der Beratung stellte der Marktgemeinderat mit 19:0 Stimmen fest, dass bei Marktgemeinderat Scherer eine persönliche Beteiligung vorliegt. Er war daher von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

Anschließend erläuterte Frau Reimlinger-Herz den neu gewählten Mitgliedern des Gremiums die wesentlichen Inhalte der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51. Die Anpassung ist erforderlich, um dem Betreiber der Biogasanlage künftig einen flexibleren Anlagenbetrieb zu ermöglichen. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche technische Komponenten innerhalb des Sondergebiets, die Verlegung des Löschwasserteichs sowie eine Anpassung der zulässigen Bauhöhen.

Die Biogasanlage umfasst einen Gasspeicher mit Folienhaube, einen Pufferspeicher, ein Endlager sowie einen Löschwasserteich. Bürgermeister Florian Mayer betonte ihre Bedeutung für die örtliche Energieversorgung: Insbesondere in Zeiten geringer Stromerzeugung aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgung des gesamten Schulzentrums.

Marktgemeinderat Bachmeir ergänzte, dass Biogasanlagen früher überwiegend im Dauerbetrieb liefen. Aufgrund der heutigen Anforderungen des Energiemarktes werde die Stromerzeugung jedoch zunehmend auf die Zeiten mit hohem Bedarf konzentriert. Das erzeugte Biogas werde deshalb zunächst in einem Pufferspeicher zwischengespeichert und anschließend innerhalb eines Zeitfensters von etwa acht Stunden verstromt.


6.1.     Landratsamt Aichach-Friedberg Immissionsschutz
Die Stelle teilte mit, dass die Festsetzung der maximalen elektrischen Leistung aus Punkt 1.1. herausgenommen wurde, so dass es sich um eine unlimitierte Anlage handelt. Sie ergänzte, dass die Erzeugung von Strom und Wärme festgelegt ist, so dass eine Erzeugung von Methan oder Wasserstoff vom Bebauungsplan nicht abgedeckt sei. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen.

6.2.     Landratsamt Aichach-Friedberg Abfall- und Bodenschutzrecht
Die Stelle teilt mit, dass eine Einschränkung der Einsatzstoffe nicht erfolgt und somit auch der Einsatz biologischer Abfälle vorbehaltlich einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich sei. Die Gemeinde könne hier planerisch tätig werden, müsse es aber nicht zwingend. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen.

6.3.     Landratsamt Aichach-Friedberg Bauleitplanung
Die Stelle gibt an, dass die Änderung um einen aktuellen Schnitt ergänzt werden sollte. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen und um einen aktuellen Schnitt zu ergänzen.

6.4.     Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt
Es erläutert, dass der Betreiber die Anlage so auslegen und betreiben muss, dass schädliche Umwelteinwirkungen und Gefahren durch Brände, Explosionen oder Freisetzung von Biogas, Substraten, Gärresten oder gefährlichen Stoffen verhindert wird. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen.

6.5.     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Die Stelle teilte mit, dass die Belange des Hochwasserschutzes und der -vorsorge in der Bauleitplanung zu berücksichtigen seien und dass es im Plangebiet hohe Grundwasserstände gebe. Frau Reiniger-Herz erklärte, dass es sich um keinen Neubau handle und es keine Hochwasserrisiken gebe. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.

6.6.     Staatliches Bauamt Augsburg
Es gibt an, dass die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen im Bebauungsplan nicht dargestellt sind und noch eingezeichnet und bemaßt werden müssen. Es weist darauf hin, dass keine direkte Zufahrt zur B2 angelegt werden darf und keine Abwässer oder Niederschlagswasser dem Straßengrundstück zugeleitet werden dürfen. Zuletzt wird noch darauf hingewiesen, dass keine Entschädigungsansprüche gegen die Straßenbauverwaltung wegen Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft möglich sind. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.

6.7.     Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
Sie macht darauf aufmerksam, dass in den an den Planbereich anschließenden Wegen bedeutende Gashochdruckleitungen der Energienetze Bayern liegen, die bei Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden dürfen, deren Zugänglichkeit jederzeit gewährleistet sein muss und deren Schutzstreifen zu beachten ist. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.

6.8.     Abwasserzweckverband „Obere Paar“
Er teilt mit, keine planerischen Veränderungen oder Maßnahmen im Plangebiet vornehmen zu wollen und weist hin, dass bei Hochwasserereignissen sichergestellt sein muss, dass die Anlage keine Gefahr für die Umwelt darstellt und wassergefährdende Stoffe sicher gelagert werden müssen. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen.

6.9.     bayernets GmbH
Sie weist darauf hin, dass eine Beschädigung oder Gefährdung ihrer Gastransportleitung in der Ausgleichsfläche ausgeschlossen sein muss und teilt ihre Auflagen mit. Mit 18:0 Stimmen beschloss der MGR, die Anregungen wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen.

7.     2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit 18:0 Stimmen billigte der MGR den Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 21.05.2026 und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Die umweltbezogenen Informationen sind mitauszulegen.

8.    Bauantrag – Nutzungsänderung: Umnutzung einer Tagespflege zu einem stationären Pflegebereich im Pflegeheim Luitpoldstr. 24
Der Marktgemeinderat befasste sich außerdem mit einem Bauantrag für das Pflegeheim der Johanniter im Gesundheitszentrum Mering. Geplant ist eine Umstrukturierung der Bewohnerzimmer, um die Einrichtung an den aktuellen Bedarf anzupassen. Im ersten Obergeschoss sollen 14 Zimmer mit bislang 16 Betten in 20 Zimmer mit insgesamt 21 Betten umgewandelt werden. Im zweiten Obergeschoss ist vorgesehen, 14 Zimmer mit 16 Betten in 18 Zimmer mit 20 Betten umzubauen.
Bauamtsleiter Armin Neumeir erläuterte, dass für den Bereich kein Bebauungsplan vorhanden ist und sich das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der notwendige Stellplatznachweis wurde erbracht. Der Marktgemeinderat erteilte daraufhin einstimmig mit 19:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

9.    Bauantrag: Anbau einer Terrassenüberdachung mit beweglicher Seitenwand (einseitig) an das Gebäude Luitpoldshöhstr. 26
Es handelt sich hierbei rechtlich gesehen um einen Wintergarten, der somit nicht verfahrensfrei ist. Durch die Terrassenüberdachung werden die überbaubaren Grundstücksflächen im Süden um 2 m und auch die Geschossfläche um 8,06 qm überschritten. Im selben Gebiet wurde in einem vergleichbaren Fall bereits eine Genehmigung erteilt, so Herr Neumeir. Mit 18:0 Stimmen stellte der MGR die persönliche Beteiligung von MGR Metz fest, der somit von der Abstimmung ausgeschlossen wurde.

Mit 18:0 Stimmen erfolgte die Variante Zustimmung: Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt hinsichtlich der geplanten Errichtung der einseitig geschlossenen Terrassenüberdachung eine Befreiung von der Einhaltung der überbaubaren Grundstücksgrenzen (vgl. § 6) und eine Befreiung von der Freihaltung einer privaten Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 47 „Luitpoldshöh II“. Es wird zudem eine Befreiung von der Festsetzung § 5 Abs. 5 des Bebauungsplanes Nr. 47 „Luitpoldshöh II“ bezüglich der Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche (zulässig 180 m2, beantragt 188,06 m2) erteilt.

Es wird klargestellt, dass die Befreiung von den überbaubaren Grundstücksgrenzen nur erteilt wird, weil es sich bei der Terrassenüberdachung um einen untergeordneten eingeschossigen Vorbau handelt. Die Befreiung stellt damit für nicht vergleichbare Fälle keinen Präzedenzfall dar.

Es wird ebenfalls klargestellt, dass die Befreiung bezüglich der Errichtung einer baulichen Anlage in einer Grünfläche und die Befreiung von der höchstzulässigen Grundfläche für Hauptgebäude nur erteilt wird, weil diese auf der bestehenden Terrasse errichtet wird und damit keine zusätzliche Grünfläche versiegelt wird. Die Befreiungen stellen damit für nicht vergleichbare Fälle keinen Präzedenzfall dar.

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

10.     2 Bauanträge: Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit Garage und Carport in Karlstr. 29 + 29a
Herr Neumeir teilte mit, dass der Bau mit 2 Vollgeschossen zulässig sei, weil es sich gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt und somit das Einvernehmen zu erteilen sei. Das Einvernehmen könnte ansonsten vom Landratsamt ersetzt werden. Er fügte hinzu, dass ein Nachbar zu dem Bauvorhaben Einwendungen vorgebracht habe. Mit 13:6 Stimmen erteilte der MGR sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 80 „Nordöstlich der Reifersbrunner Straße“ entspricht und sich das Vorhaben darüber hinaus nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.

11.     Sanierung Freibad: Teilnahme am Förderprogramm Projektaufruf SKS 2026 – Schwimmbäder
Gefördert werden Maßnahmen, durch die sich die Nutzungsqualität, die Barrierefreiheit und Energieeffizienz verbessern. Der Höchstbetrag liegt bei 8 Mio. Euro. Herr Bludau berichtete, dass ein Gutachter festgestellt habe, dass die Kosten der Sanierung/Modernisierung bis zu 13,4 Mio. Euro betragen könnten. Die Maßnahmen müssten bis 2032 abgeschlossen sein. Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR, dass die Gemeinde Mering sich für das Förderprogramm bewerben solle und beauftragte die Verwaltung, den Förderantrag zu stellen, die Unterlagen vorzubereiten und einzureichen. Für den Fall der Bewilligung verpflichtet sich die Gemeinde, die erforderlichen Eigenmittel bereitzustellen.

12.     Bekanntgabe offener Anfragen
12.1.    Gehweg im Bereich KiTa Mühlanger
Die Wegerechtsregelung erfolgt über ein Nachbargrundstück.

12.2.    Umgang mit herrenlosen, abgemeldeten und schrottreifen Fahrzeugen im Gemeindegebiet
Mit 21:0 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung, eine Unterlage für die Abstimmung im Gremium vorzubereiten.

13.     Bekanntgaben
-Für das VgV-Verfahren Freibad gibt es drei Termine, an denen der Bürgermeister, ein Bademeister, der Marktbaumeister und ein weiterer Mitarbieter aus dem technischen Bauamt und jeweils ein Vertreter der Fraktionen teilnehmen muss. Die Termine sind der 9.6., der 11.6. und der 16.6. von 9 bis 15.30 Uhr.
-Am 8.6. um 18 Uhr findet die konstituierende Sitzung des Abwasserzweckverbandes Obere Paar statt.
-Am 18.6. ist die Volksfesteröffnung, wofür die Raiffeisenbank Freimarken bereitstellen wird.
-Fraktionssprecher der SPD ist MGR Hummel, sein Vertreter MGR Widmann.

14.     Anfragen
Es wurde erneut angefragt, weshalb beim Alten Kloster bereits Arbeiten erledigt werden. Der Bürgermeister informierte, dass es sich um Schäden durch das Hagelunwetter handelte, die die Versicherung zahlt. Diese habe aber zusätzliche Arbeiten wie das Streichen der Fassade verlangt, damit die Versicherung weiterhin möglich sei. Es wurde gebeten, das kaputte Fenster zu ersetzen, weil dadurch Wasser eindringen könne und die Gebäudesubstanz zerstöre. Es wurde angefragt, warum in einem Raum ein neues Büro eingerichtet werde. Das neue Büro wird für einen neuen Mitarbeiter des Rathauses (Fördermittelstelle) benötigt, der im Rathaus nicht mehr untergebracht werden kann.

Heike Scherer

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