Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Mering über die Abhaltung und Benutzung von Jahrmärkten, Wochenmarkt (Marktsatzung) vom 25.06.2026.

Veröffentlicht am 30. Juli 2026

BEKANNTMACHUNG

der 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Mering über die Abhaltung und Benutzung von Jahrmärkten, Wochenmarkt (Marktsatzung) vom 25.06.2026.

Der Marktgemeinderat hat am 25. Juni 2026 die Änderung 

der 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Mering über die Abhaltung und Benutzung von Jahrmärkten, Wochenmarkt (Marktsatzung)

beschlossen.

Die Satzung kann vom heutigen Tage an der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Rathaus Mering, Kirchplatz 4, Zimmer 101a, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht niedergelegt.

Sie kann auch bei der Abteilung 4 (Zimmer 6 a) der Verwaltungsgemeinschaft Mering in 86415 Mering, Kirchplatz 4, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. 


Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2027 in Kraft. 

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Jahrmärkte, Wochenmarkt - 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Mering über die Abhaltung und Benutzung von Jahrmärkten, Wochenmarkt (29.07.2026)
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