Marktgemeinderatssitzung vom 25.06.2026

Veröffentlicht am 17. August 2026

1.    Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Sitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 21 MGR anwesend. Von der Verwaltung nahmen Frau Folgmann, Frau Nisbett und 
Frau Schleicher teil.

2.    Genehmigung der Niederschrift vom 21.05.2026
Die Niederschrift vom 21.05.2026 wurde mit 21:0 Stimmen genehmigt.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Es gibt keine Erhöhung der Preise im Gewerbepark Mering-West.
Der Vorstand des Stiftungsrates der Stiftung für Mering bleibt wie bisher.
Die Vergabe der Wasserleitung in der Beethovenstraße ging an die Fa. Femo in Holzheim.

4.    Änderung der Anzahl von Vertretern des Marktes Mering im Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe
Die Vertreterzahl bestimmt sich aufgrund einer Satzungsänderung nach der Wassermenge. Da Mering nicht über 50.000 Kubikmeter Wasser bezieht, können außer dem Ersten Bürgermeister bzw. seiner Stellvertretung keine weiteren Verbandsräte entsandt werden. Mit 21:0 Stimmen stellte der MGR fest, dass der Markt Mering in der Verbandsversammlung durch den Ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird. Im Falle der Verhinderung wird er gem. § 39 GO durch die 2. Bürgermeisterin vertreten. Die beschlussmäßig gefassten weiteren Verbandsräte aus der MGR-Sitzung vom 07.05.2026 unter TOP 14 sind obsolet, da die Wasserabnahmemenge 50.000 Kubikmeter nicht überschreitet.

5.    Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026: Rechtaufsichtliche Stellungnahme
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 wurden in der Sitzung vom 26.03.2026 gem. Art. 65 Abs. 1 GO vom MGR beschlossen. Der staatliche Teil des Landratsamtes Aichach-Friedberg hat mit Schreiben vom 12.05.2026 dazu Stellung genommen und die rechtaufsichtliche Genehmigung erteilt. Inzwischen wurde die Haushaltssatzung gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO im Amtsblatt des Landkreises Aichach-Friedberg bekanntgemacht.

6.    Anpassung der Termine für die Jahrmärkte für 2026 und Änderung der Marktsatzung
Seit 20 Jahren ist Frau Schleicher im Markt Mering für die Jahrmärkte und den Wochenmarkt zuständig. Bis 2020 gab es keine Probleme, erst seit der Corona-Pandemie begannen sie. Oft kämen von 49 Anmeldungen nur 22 Fieranten, also weniger als die Hälfte. Gründe hierfür seien, dass die Fieranten älter seien und keine Nachfolger haben und dass sie lieber Märkte mit 2 bis 3 Tagen besuchen. Die Kosten für einen Jahrmarkt belaufen sich momentan auf 3000 bis 4000 Euro nur an Bauhofleistungen und für Sicherheitskonzepte. Es fanden 2026 der Fastenmarkt und der Maimarkt statt, der Kirchweihmarkt und der Kathreinmarkt sollen zusammengelegt werden, Termin wird der 18.10.2026 sein. Ab 2027 sollen nur noch 2 Märkte stattfinden und deren Attraktivität durch ein Rahmenprogramm oder einen gleichzeitigen Flohmarkt gestärkt werden. Es soll keine Terminüberschneidungen mehr mit Friedberg, Königsbrunn und Augsburg geben. Die UWG hatte eine Feststellung der Zahl der Besucher und eine Umfrage der Fieranten und Evaluierung angeregt. Die Kosten hierfür würden 5300 bis 8700 Euro betragen.

6.1.    Mit 20:1 Stimmen beschloss der MGR die Zusammenlegung des Kirchweih- und Kathreinmarktes. 
6.2.    Mit 14:7 Stimmen beschloss der MGR die Änderung des §2 Satz 2 der Marktsatzung zum 01.01.2027.
6.3.    Mit 21:0 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung, ein Konzept zur Steigerung der Attraktivität der Märkte im Markt Mering auszuarbeiten.
6.4.    Mit 0:21 Stimmen lehnte der MGR es ab, die Fa. Schaffner mit der Zählung der Besucher zu beauftragen.
6.5.    Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, keine Firma mit der Durchführung und Evaluierung einer Befragung der Fieranten zu beauftragen, diese Aufgabe soll der neue Marktmanager machen.

7.    Verordnung des Marktes Mering über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung)
Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits am 18.06.2024 gestellt. Ziel ist es, dass das Ortsbild durch zu viele Plakate nicht gestört werden soll. Am 11.12.2025 hatte der alte MGR beschlossen, das neue Gremium darüber entscheiden zu lassen. Frau Nisbett berichtete, dass die Verwaltung zwei Plakatierungsverordnungen ausgearbeitet habe. Überörtliche Anschläge sollen beschränkt werden, für die Wahlen können Plakatstellwände beschafft werden. Eine Plakatierung muss vorher beantragt werden und es erfolgt jeweils eine Einzelfallentscheidung. Zuerst wurde darüber abgestimmt, ob der §4 mit den Regelungen zu Wahlen entfallen soll, was mit 5:16 Stimmen abgelehnt wurde. Dann wurde über die zehn Straßenzüge für die Stellwände abgestimmt. Die Streichung St. Afra Gewerbegebiet, Feuerwehr, BayWa, Bahnhof, Mering Süd und Meringerzeller Straße wurde mit 1:20 Stimmen abgelehnt, Streichung Schulzentrum wurde mit 6:15 abgelehnt. Beschlossen wurde die Streichung Wertstoffhof mit 15:6 Stimmen, Unterfeld mit 17:9 Stimmen und Wohngebiet St. Afra Nord mit 12:9 Stimmen.
7.1.    Mit 15:6 Stimmen beschloss der MGR die vorliegende „Verordnung des Marktes Mering über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung) in der Fassung vom 25.06.2026 (Variante 1) mit der Streichung von drei Standorten für Stellwände. Die Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.
7.2.    Mit 18:3 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung mit der Beschaffung der 7 Plakatstellwände.
7.3.    Mit 18:3 Stimmen beschloss der MGR die von der Verwaltung erarbeitete Benutzungsordnung für die gemeindlichen Vereinsanschlagstafeln.

8.    Gebührensatzung zur Plakatierungsverordnung
Die Verwaltung hatte eine Gebühr von 10 Euro pro Woche für Meringer und von 20 Euro pro Woche für Externe vorgeschlagen. Der MGR empfand diese Gebühr zu hoch. Eine Gebühr von 10 Euro pro Woche und Plakat für alle wurde mit 8:13 Stimmen abgelehnt, 5 Euro pro Woche und Plakat wurde mit 1:20 Stimmen abgelehnt. Mit 17:4 Stimmen beschloss der MGR, eine Gebühr von 2 Euro pro Woche und Plakat festzusetzen. Einige Ausnahmen sind eigens geregelt. Ebenfalls mit 17:4 Stimmen beschloss der MGR die Gebührensatzung zur Plakatierungsverordnung in der Fassung vom 25.06.2026.

9.    Bekanntgaben
9.1.    Am Alten Kloster waren Bauarbeiten und Notsicherungsmaßnahmen erforderlich. Es handelt sich zum einen um Hagelschäden, die von der Versicherung bezahlt werden, aber auch um ergänzende Arbeiten zur Sicherung der Gebäudesubstanz und einen von der Versicherung geforderten Schutzanstrich als Versicherungsanforderung. Vom Bauhof wurden einige Notsicherungsmaßnahmen wie Verschluss der Kellerfenster, Pflege der Außenanlagen, Reinigung von Rinnen und Fallrohren durchgeführt.
9.2.    Von der Gemeinde wurde die lose Möblierung für den neuen Kindergarten vergeben.


10.    Anfragen
Es wurde angefragt, warum das Planschbecken im Freibad für 2 Wochen gesperrt sei. Dies ist erforderlich für die notwendige Sanierung aufgrund von Hygienemängeln.

Heike Scherer

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