Marktgemeinderatssitzung vom 02.07.2026

Veröffentlicht am 25. August 2026

1.    Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Sitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 18, später 20 MGR anwesend. Von der Verwaltung war Frau Folgmann da. Das Büro OPLA war durch Herrn Griechbaum vertreten, vom Staatlichen Bauamt Augsburg kam Christoph Eichstaedt.

2.    6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschäftigte sich mit der weiteren Entwicklung des Gewerbegebiets „Holzgartenweg“. Der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans einschließlich einer Veränderungssperre war bereits in der Sitzung vom 06.02.2025 gefasst worden.
Auf Empfehlung der beauftragten Kanzlei pdrei, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pfahl, wurde das ursprünglich vorgesehene beschleunigte Verfahren in ein reguläres Bauleitplanverfahren überführt. Die hierfür entstehenden zusätzlichen Planungskosten belaufen sich auf 18.302,91 Euro.
Herr Griechbaum stellte die wesentlichen Ziele der Bebauungsplanänderung nochmals vor. Im Mittelpunkt stehen die langfristige Sicherung und Stärkung des bestehenden Gewerbegebiets sowie die Vermeidung möglicher Nutzungskonflikte. Künftig sollen insbesondere Hotels, Motels, Hostels und Monteurunterkünfte ausgeschlossen werden. Die gewerblichen Flächen sollen damit wieder stärker auf klassische gewerbliche Nutzungen ausgerichtet werden.

Mit 14:6 Stimmen billigte der MGR den Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ i. d. F. vom 02.07.2026 und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung gem. §3 Abs. 1 i. V. m. §4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


3.    Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich der Hermann-Löns-Straße“ – Sachstandsbericht
Der Marktgemeinderat wurde über den aktuellen Stand der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 83 „Nördlich der Hermann-Löns-Straße“ informiert. Der Aufstellungsbeschluss war bereits in der Sitzung vom 20.02.2025 gefasst worden. Mit dem neuen Bebauungsplan soll der bisherige Bebauungsplan Nr. 4 aus dem Jahr 1967 ersetzt werden, der zwischenzeitlich bereits zehn Änderungen erfahren hat und aufgrund der Vielzahl an Anpassungen einer grundlegenden Überarbeitung bedarf.
Herr Griechbaum vom Planungsbüro OPLA stellte dem Gremium erste Überlegungen zu den künftigen Festsetzungen vor. Aufgrund der teilweise erheblichen Höhenunterschiede im Plangebiet von bis zu 9,5 Metern empfahl er zur Schaffung einer rechtssicheren Planungsgrundlage zunächst eine Bestandsvermessung. Auf deren Grundlage sollen die zulässigen Gebäudehöhen im weiteren Verfahren konkret festgesetzt werden. Die Kosten hierfür werden auf rund 6.000 Euro geschätzt.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Hermann-Löns-Straße, Röntgenstraße, Oskar-von-Miller-Straße, Rudolf-Diesel-Straße und Tratteilstraße. Es ist durch unterschiedliche Wohnformen geprägt, darunter Geschosswohnungsbau, Doppel- und Einzelhäuser, Hausgruppen sowie ein Garagenhof. Neben überwiegend zweigeschossiger Bebauung finden sich insbesondere im Bereich des Geschosswohnungsbaus auch Gebäude mit drei Geschossen. Charakteristisch sind die großzügigen Grün- und Freiflächen sowie vorhandene Gehölzstrukturen.
Ziel der Bebauungsplanneuaufstellung ist die Entwicklung eines qualitätsvollen, durchgrünten Wohnquartiers mit einer verträglichen baulichen Nachverdichtung. Dabei sollen insbesondere klima- und artenschutzgerechte Freiraumstrukturen berücksichtigt sowie bestehende Bäume erhalten und bei Bedarf ersetzt werden. Herr Griechbaum erläuterte, dass unter anderem eng gefasste Baugrenzen, Festsetzungen zum Baumerhalt und eine mögliche Erweiterung des Geschosswohnungsbaus um ein weiteres Geschoss geprüft werden sollen.


Mit 19:2 Stimmen beschloss der MGR die Bewahrung der vorhandenen Bautypologien.
Mit 18:3 Stimmen beschloss der MGR den Erhalt der prägenden Grünflächen.
Mit 3:18 Stimmen lehnte der MGR eine Aufstockung im Bereich Geschosswohnungsbau um ein Geschoss ab.
Mit 18:3 Stimmen beschloss der MGR WA2 und WA3 anzugleichen und eine Nachverdichtung zu ermöglichen.
Mit 10:11 lehnte der MGR eine erneute Beratung bezüglich des Umgriffs des Bebauungsplans in der nächsten Sitzung ab.
Mit 11:10 Stimmen beschloss der MGR, dass das Gebiet vor den weiteren Festsetzungen des Büros OPLA vermessen werden soll.

4.    Neubau Rathaus – Durchführung VgV-Verfahren Planungsleistungen
Für die Objektplanung und Freianlagenplanung fand der Planungswettbewerb bereits statt, die 3 Preisträger wurden zur Angebotsaufgabe aufgefordert. Notwendig sind noch die Tragwerksplanung, die Elektrofachplanung und die HLS-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär). Am Freitag, 10.7. findet ab 12.30 Uhr eine Online-Besprechung statt, zu der die Fraktionen ihre stimmberechtigten Personen der Verwaltung nennen sollen.

Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR die Besetzung des Bewertungsgremiums für die Durchführung Vergabeverfahren Neubau Rathaus mit dem Bürgermeister, je 1 Vertreter der Fraktionen und 2 Personen aus dem Marktbauamt. Er beauftragte die Verwaltung, die weiteren VgV-Verfahren für Tragwerk, Elektroanlagen und HLS durchführen zu lassen. Die Vergabe soll an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen. Das Bewertungsgremium für Objekt- und Freianlagenplanung legt in einer Vorbesprechung die konkrete Bewertungsmatrix fest. Für die weiteren Planungsleistungen wird das technische Bauamt mit der Ausarbeitung beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Abschluss der Vergabeverfahren den Bewerber bzw. Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl mit der Erbringung der Planungsleistungen zu beauftragen.

5.    Maßnahmen des Staatlichen Bauamtes Augsburg bei Mering
Christoph Eichstaedt vom Staatlichen Bauamt Augsburg berichtete über die geplanten Maßnahmen und stand dem Gremium für Fragen zur Verfügung.

Er begann mit der Ertüchtigung der B2 zwischen Mering und A8, der sogenannten Osttangente mit einer Länge von 24,6 km und Kosten von 210 Mio. Euro, über die der Bundestag im Verkehrswegeplan zu entscheiden hat. Eine zweibahnige Straße sei nicht durchsetzungsfähig, so Eichstaedt. Die B17 werde kaum entlastet, aber der Verkehr kann etwas verlagert werden. Derzeit liege vor allem in Kissing mit über 0,3 kg N/ha eine erhöhte Belastung durch Stickstoff vor. Drei wichtige Planungen sind: einbahnige Ortsumfahrung Kissing, B300 bis A8 möglichst 4streifig, Ausbau des Knotens B300/AIC25/Chippenham-Ring.

Die Hörmannsberger Straße soll in den Sommerferien 2027 3 bis 4 Wochen in 2 Phasen gesperrt und erneuert werden, weil die Deckschicht 30 Jahre alt ist und es soll die Lärmbelästigung der Anwohner durch einen lärmarmen Asphalt vermindert werden. Eine bauliche Änderung der Straße und verkehrsrechtliche Änderung ist nicht vorgesehen. Die Lärmminderung des neuen Asphalts hält ca. 5 Jahre, die Lebensdauer dieses Asphalts beträgt nur 15 Jahre, bei normalem sind es 25 bis 40 Jahre.

Beim Bebauungsplan Nr. 44 und der Augsburger Straße muss das Staatliche Bauamt beteiligt werden.

Was den Radweg an der B2 Ortsumfahrung Mering betrifft, sind noch grunderwerbsrechtliche Fragen zu klären. Bürgermeister Mayer ergänzte, dass dies Anfang August abgeschlossen werden soll. Der Bau des Radwegs soll im August 2027 erfolgen.

Herr Eichstaedt ging zusätzlich auf Fragen des Gremiums ein. Die Änderung der Ampelschaltung an der B2 beim Industriegebiet St. Afra mit einer neuen Ampel für Rechtseinbieger in die B2 erfolgte deshalb, weil es zu häufigen Unfällen zwischen Rechtseinbiegern und Linksabbiegern aus dem Gewerbegebiet gekommen sei. Ziel war eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Verkehr hat sich wieder auf die Zeit vor Corona eingependelt und steigere sich sogar um bis zu 1 % pro Jahr.

Heike Scherer

 

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