Marktgemeinderatssitzung vom 30.07.2026

Veröffentlicht am 01. September 2026

1.    Eröffnung der Sitzung
Bei der Eröffnung der Sitzung um 19.30 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Florian Mayer waren 22 MGR anwesend. Von der Verwaltung waren Frau Folgmann und Frau Lidl da. Online zugeschaltet wurden Iris Schmidt vom Institut für Energietechnik und Beate Reininger-Herz vom Planungsbüro Godts.

2.    Genehmigung der Niederschrift vom 25.06.2026
Die Niederschrift wurde einstimmig mit 22:0 Stimmen genehmigt.

3.    Genehmigung der Niederschrift vom 02.07.2026
Die Niederschrift wurde einstimmig mit 22:0 Stimmen genehmigt.

4.    Kommunale Wärmeplanung: Sachstandsbericht
Die Projektleiterin Frau Schmidt vom Institut für Energietechnik (IfE) in Amberg berichtet dem Gremium und dem Publikum online über die bisherigen Schritte. Die Kommunale Wärmeplanung für Mering startete im April, es ist ein langfristiger, strategischer Prozess ohne Rechtswirkung. Das Institut ermittelt, welche Optionen vorhanden sind, welche die Kommune im Wärmeplan koordiniert. Dabei wird der Ort in Quartiere aufgeteilt. Es wird geprüft, welche Quartiere sich für den Wärmeplan eignen (Eignungsprüfung), dann folgt eine Bestandsanalyse über Haushalte, Firmen, Netzbetreiber. Bei der Datenerhebung wird geschaut, welche Energiequellen für Mering geeignet sind: Wasser, Abwasser, Industriewärme, Geothermik, Wasserstoff, Biogas, Biomasse. Die Windenergie scheidet aus. Der letzte Schritt ist ein Zielszenario mit den Strategien. Im April 2027 soll der Kommunale Wärmeplan fertig sein. Bis 30.06.2028 muss er verpflichtend vorliegen. Bürgermeister Florian Mayer ergänzte, dass der Wärmeplan nicht gleichzusetzen sei mit einer tatsächlichen Ewrschließeung durch ein Wärmenetz, sondern dadurch nur Möäglichkeiten untersuchtt werden.

5.    2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ – Abschluss des Durchführungsvertrags
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ wurde 2006 aufgestellt. Voraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, welcher die Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und weitere Verpflichtungen konkretisiert. Damals war der Vorhabenträger Josef Scherer, jetzt ist es Martin Scherer mit der Langwiedhof GmbH, der bauliche Änderungen plant, daher ist die 2. Änderung erforderlich. 
Mit 21:0 Stimmen wurde die persönliche Betroffenheit vom MGR Scherer festgestellt, weshalb er bei den weiteren Abstimmungen ausgeschlossen wurde. Mit 21:0 Stimmen stimmte der MGR dem Abschluss des vorgelegten Durchführungsvertrages zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 51 „Biogasanlage westlich der B2“ mit der Langwiedhof GmbH als Vorhabenträgerin zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Durchführungsvertrag namens des Marktes Mering abzuschließen. Die zweite Unterschrift durch Bürgermeister Florian Mayer erfolgte im Anschluss an den Beschluss.

6.    2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ – Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der MGR hatte am 26.02.2026 die Aufstellung beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 01.06. bis 03.07.2026. Von 31 Trägern öffentlicher Belange haben 6 Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

6.1.     Landratsamt Aichach-Friedberg – Immissionsschutz
Die Stelle teilte mit, dass die Kaminhöhe von 525,6 m über Grund höher als im Vorhaben- und Erschließungsplan angegeben sei. 
Der Anlagenplaner hat den aktuellen Plan mit angepasster Kaminhöhe geliefert, der Bestandteil der Unterlagen der Bebauungsplanänderung wird. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zu berücksichtigen.

6.2.     Landratsamt Aichach-Friedberg – Bauleitplanung
Die Stelle hat Widersprüche bei der Festlegung zu Höhen in m ü. NHN festgestellt.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan macht keine Festsetzungen zu Höhen in m ü NHN, nur der Plan mit Ansichten/Schnitten des Anlagenplaners. Es handelt sich hierbei um keine verbindlichen Festsetzungen. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert keine Änderungen vorzunehmen.

6.3.     Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Die Behörde hat keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, weist aber darauf hin, dass das Verfahren für die Niederschlagswasserbeseitigung seit 2015 läuft und noch nicht abgeschlossen sei.
Das Niederschlagswasser wird vollständig aufgefangen und in die Vorgrube abgeleitet. Hierüber hat das Wasserwirtschaftsamt Auskunft erhalten und dem Vorhabenträger am 2.7.2026 geantwortet, dass somit der Hinweis erledigt sei. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

6.4.     Staatliches Bauamt Augsburg
Das Amt teilt mit, dass die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen im Bebauungsplan nicht dargestellt sind und eingezeichnet und bemaßt werden müssen. Es darf keine direkte Zufahrt zur B2 angelegt werden. Dem Straßengrundstück dürfen keine Abwässer und Niederschlagswasser zugeleitet werden. Eine Blendwirkung des Verkehrs durch eine Änderung und Vergrößerung der vorhandenen und neuen Anlagen muss ausgeschlossen werden. Werbeanlagen dürfen nicht aufgestellt werden. Es wird mitgeteilt, dass der Wirtschaftsweg entlang der B2 asphaltiert und für den Radverkehr freigegeben wird. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert zur Kenntnis zu nehmen.

6.5.     bayernets GmbH
Sie konnte keine Hinweise auf ihre Anlagen und Darstellung im Ausgleichsflächenplan feststellen und bittet um die Aufnahme der Gastransportleitung mit Begleitkabel in die Verfahrensunterlagen.
Die Ausgleichsflächen sind bereits rechtskräftig und umgesetzt und bei der 2. Änderung nicht betroffen, deswegen ist kein Hinweis erforderlich. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert keine Änderungen vorzunehmen.

6.6.     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Es teilt mit, dass im Bereich der geplanten Maßnahme keine Bodendenkmäler bekannt sind. Aber die hinzugekommenen Ausgleichsfläche Fl.-Nr. 3589/2 Ost liegt in unmittelbarer Nähe zu zwei Bodendenkmälern. Alle Bodeneingriffe in diesen Bereich bedürfen einer vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Es kommen keine weiteren Ausgleichsflächen hinzu, weshalb die Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bzw. die Aufnahme eines Hinweises obsolet ist. Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und wie in der rechtlich-fachlichen Würdigung erläutert keine Änderungen vorzunehmen.

Eine Ausfertigung des von Martin Scherer unterschriebenen Durchführungsvertrages wurde ihm von der Verwaltung ausgehändigt.

7.    2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ – Satzungsbeschluss
Mit 21:0 Stimmen beschloss der MGR die vom Planungsbüro Godts ausgearbeitete 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ i. d. F. vom 30.07.2026 als Satzung. Die Verwaltung wurde mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

8.    Grundsatzbeschluss: Straßenbeleuchtung – Netzentflechtung Teile 03 – 09
Die Teile 01 bis 03 sollen dieses Jahr abgeschlossen werden. Teil 04 soll für die Realisierung in 2027 vorbereitet werden, die anderen Teile sollen bis 2032 abgeschlossen werden. Die Kosten für die Teile 04-09 werden auf 448.000 Euro geschätzt. Mit 22:0 Stimmen beauftragte der MGR die Verwaltung mit der ganzheitlichen Beauftragung der Teile 03-09 für die Netzentflechtung im Markt Mering. Er ermächtigte die Verwaltung, alle während der Umrüstung notwendig werdenden Zusatzaufträge vergeben zu können. Baupreissteigerungen sind zu den Kosten hinzuzurechnen.

9.    Jahresrechnung 2024 mit Rechenschaftsbericht
Mit 22:0 Stimmen nahm der MGR den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis. Die Ansatzüberschreitungen wurden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt. Der MGR beschloss, die Jahresrechnung 2024 dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zum weiteren Vollzug vorzulegen.

10.    Anfragen
10.1.    Asphaltierung der Bachstraße von MGR Lutz
Die Anfrage wird zwischen Marktbauamt und Bauverwaltung aktuell geprüft.
10.2.    Radwegearbeitskreis, Bestätigung der Teilnehmer der Fraktionen von MGRn Bader-Schlickenrieder
Für die weiteren Arbeiten des Radwegearbeitskreises mit dem Büro Kaulen sollen die Fraktionen die Teilnehmer bestätigen oder Neue benennen.
10.3.    Spendenlauf an der Ambérieuschule für Wasserspender in 2025 von MGRn Graf
Der Wasserspender ist immer noch nicht in Betrieb genommen worden, so dass die Drittklässler von 2025 jetzt nicht mehr an der Schule sind. Sie sollen beim Termin eingeladen werden.
10.4.    Sachstand Seilerhaus durch MGR Bachmeir
Es wurde angefragt, ob dort schon Arbeiten anfangen, weil Bagger auf dem Gelände stehen. Das wurde verneint.
10.5.    Inklusionsspielplatz in Mering durch MGRn Päppinghaus
Der Behindertenbeauftragte Heigl hat gemeinsam mit Herrn Hirner die Vorauswahl für drei Geräte getroffen.

Heike Scherer

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