2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauunsgplanes Nr. 51 "Biogasanlage westlich der B2"

Veröffentlicht am 18. August 2026

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.07.2026 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

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2. Änd. BPlan 51 - Bekanntmachung
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2. Änd. BPlan 51 - Vorhaben- und Erschließungsplan, textl. Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht
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