Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.07.2026 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Biogasanlage westlich der B2“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.