Leistungsdetails
Nach § 64 Gewerbeordnung ist eine Messe eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. In der Praxis werden auch Veranstaltungen, die sich vorrangig an das allgemeine Publikum richten als Messe bezeichnet.
Informationen über die Messen in Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
24.02.2026 08:54
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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