Auf dem Bild ist ein Headset zu sehen | © Adobe Stock - Me studio

Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Leistungsdetails

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

30.07.2024 13:27
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Das könnte Sie auch interessieren

Wasserversorgung; Sicherstellung
mehr erfahren
Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
mehr erfahren
Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
mehr erfahren
Wasserversorgung; Zahlung von Wasserbeiträgen
mehr erfahren
Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
mehr erfahren

Zurück zur Übersicht
Keine Ergebnisse gefunden.