Am Sonntag, 14. Oktober 2018, wählen die Bürger des Freistaats Bayern einen neuen Landtag sowie neue Bezirkstage.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie per Post bis zum 21. Tag vor der Wahl an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes. Wenn Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung verloren haben oder diese am Abstimmungstag nicht finden, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Abstimmungslokal wählen.
Stimmabgabe
Der Bayerische Landtag setzt sich aus 180 Abgeordneten zusammen; 91 Abgeordnete werden mit der Erststimme im Stimmkreis, die übrigen 89 Abgeordneten mit der Zweitstimme auf Wahlkreislisten gewählt. Die Stimmabgabe erfolgt auf zwei Stimmzetteln.
Erststimme
Für die Landtagswahl erhält der Wähler einen kleinen weißen Stimmzettel mit den Vorschlägen für die Wahl des Stimmkreisabgeordneten. Es darf nur ein Bewerber angekreuzt werden. Eine Partei kann in jedem Stimmkreis einen Bewerber zur Wahl stellen. In einem Stimmkreis ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Erststimmen erhalten hat, sofern der Wahlvorschlag, auf dem er kandidiert, landesweit mindestens 5 % aller gültigen Stimmen erreicht.
Zweitstimme Mit der Zweitstimme wird ein Listenabgeordneter des Wahlkreises gewählt. Der Wähler erhält neben dem Stimmzettel für die Vergabe der Erststimme einen großen weißen Stimmzettel mit den Vorschlägen für die Wahl der Wahlkreisabgeordneten. Auch hier ist nur ein Bewerber anzukreuzen.
Kreuzt der Wähler statt eines Bewerbers den Wahlvorschlag (Partei oder Wählergruppe) an, so wird diese Stimme der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet.
Weitere Informationen zur Wahl
www.wahlen.bayern.de/landtagswahlen
Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 14. Oktober 2018
Bekanntmachung des Wahlkreisleiters
Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl im Stimmkreis 703 wurde im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen – während der Dienststunden – in der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Rathaus, 86415 Mering, Kirchplatz 4, EG Zimmer 6 eingesehen werden.
Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.
Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter Landtagswahlen/Landtagswahl am 14. Oktober 2018 veröffentlicht.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis des Marktes Mering
Wahlbekanntmachung Markt Mering
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schmiechen
Wahlbekanntmachung Gemeinde Schmiechen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Steindorf
Wahlbekanntmachung Gemeinde Steindorf
Web-App
Besitzer von Smartphones können über ihren AppStore / Google Play Store kostenfrei eine Wahl-App herunterladen. Damit haben sie Zugriff auf die von der Wahlleitung laufend aktualisierten und online gestellten Ergebnisse.
Alternativ kann selbstverständlich auch über den Browser unter https://www.mering.de/wahl auf diese Informationen zugegriffen werden.
QR-Code: © vote IT GmbH / https://www.wahl.mobi
QR-Code zur WahlApp (AppStore / Google Play Store)