Bau- und Planungsausschuss - 04.06.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2174 | |||
Ö 4 | 2018/2181 | |||
Ö 5 | 2018/2180 | |||
Ö 6 | 2018/2175 | |||
Ö 7 | 2018/2173 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 9 | 2018/2078-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Die ausreichende Löschwasserversorgung hat der Bauherr im weiteren Verfahren noch nachzuweisen. Eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird nicht erteilt.
Alternativ: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben und zur Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung bezüglich § 3 Abs. 11 zur Gewährung der Abrundung der ermittelten Stellplatzzahl. Die ausreichende Löschwasserversorgung hat der Bauherr im weiteren Verfahren noch nachzuweisen.
04.06.2018 - Bau- und Planungsausschuss Ö 9 - geändert beschlossen Beschluss:
1. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Die ausreichende Löschwasserversorgung hat der Bauherr im weiteren Verfahren noch nachzuweisen.
2. Eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung hinsichtlich § 3 Abs. 11 der Stellplatzsatzung des Marktes Mering wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis:
zu 1: 10:3
zu 2: 7:6 |
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Ö 10 | 2018/2176 | |||
Ö 11 | 2018/2177 | |||
Ö 12 | ||||
Ö 13 | ||||
Ö 13.1 | 2018/2204 | |||
Ö 13.2 | 2018/2205 |