Gemeinderat Steindorf - 03.05.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2018/2138 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid und erteilt eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sportplatz“ bezüglich der Einhaltung der westlichen Baugrenze zur Errichtung einer Grenzgarage mit Terrassendach. Weiter erteilt der Gemeinderat eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sportplatz“ von der Festsetzung zur Gestaltung des Daches. Ein Walmdach mit einer Dachneigung bis max. 30 ° wird zugelassen.
Der Gemeinderat erteilt eine Ausnahme vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sportplatz“ zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung, da diese in der Fläche und Baumasse dem gewerblichen Anteil untergeordnet ist. 03.05.2018 - Gemeinderat Steindorf Ö 3 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid und erteilt eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sportplatz" bezüglich der Einhaltung der westlichen Baugrenze zur Errichtung einer Grenzgarage mit Terrassendach. Weiter erteilt der Gemeinderat eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sportplatz" von der Festsetzung zur Gestaltung des Daches. Ein Walmdach mit einer Dachneigung bis max. 30 ° wird zugelassen.
Der Gemeinderat erteilt eine Ausnahme vom Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sportplatz" zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung, da diese in der Fläche und Baumasse dem gewerblichen Anteil untergeordnet ist.
Abstimmungsergebnis: 7:1
|
||||
Ö 4 |