Marktgemeinderat Mering - 12.10.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | 2021/4628-05 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:a) Bezüglich der zulässigen Wand- und Gesamthöhen beschließt der Marktgemeinderat die Variante 1): 7,5 m / 8,5 m / 9,5 m Variante 2): 8,0 m / 9,0 m / 10,0 m
b) Bezüglich der Ziffer D 9.2 beschließt der Marktgemeinderat die Festsetzung zu streichen / beizubehalten.
c) Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf mit den oben beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.10.2023 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. . 12.10.2023 - Marktgemeinderat Mering Ö 2 - geändert beschlossen Beschluss: Der Marktgemeinderat stellt beschlussmäßig fest, dass MGR Spengler persönlich beteiligt ist.
Abstimmungsergebnis: 18:0
a) Bezüglich der zulässigen Wand- und Gesamthöhen beschließt der Marktgemeinderat die Variante 3): 8,5 m / 9,5 m / 10,5 m
b) Bezüglich der Ziffer D 9.2 beschließt der Marktgemeinderat die Festsetzung zu streichen.
c) Die Mindestwandhöhen im Kernbereich werden von 6,5 m auf 5,5 m reduziert.
d) In Ziffer 4.2 wird der Mindestabstand von 5 m auf 3 m reduziert.
e) Zu Ziffer 9.5 wird beschlossen, dass diese nur noch bei Neuerrichtung von baulichen Anlagen gelten soll.
f) Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf in der vorliegenden Fassung vom 12.10.2023 mit den oben beschlossenen Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: zu a) 10:9 zu b) 15:4 zu c) 13:6 zu d) 19:0 zu e) 18:1 zu f) 17:2
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