Sachverhalt:
Die Bauwerberin beantragt für die, bisher zur Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten, verwendete Lagerhalle auf der Fl.Nr. 101/0 Gemarkung Steindorf, eine (Teil-) Nutzungsänderung. Künftig soll neben den bislang gelagerten Produkten auch Kunstdünger eingelagert werden. Weiter Änderungen werden nicht beantragt.
Eingang des Bauantrages:noch nicht vorliegend
Ende Fiktionsfrist gem. § 36 Abs. 2 BauBG:abhängig vom Eingang
Nächste Gemeinderatssitzung:10.12.2015
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Einer Nutzungsänderung stehen keinerlei rechtlichen Gründe entgegen. Die Lagerung von Düngematerial und den damit verbundenen besonderen Beschränkungen und Auflagen zu Lagerungsbedingungen sind durch die Fachbehörden zu beurteilen.
Durch den Betreiber wurde eine Lagerung von ca. 2.500 Tonnen Dünger beantragt. Die Lagerhalle wurde als landw. Lagerhalle beantragt, wird aber auch vom Landhandel gewerblich genutzt.
Von den Fachbehörden ist Immission, Brandschutz, Löschwasser usw. zu klären.
Nachbarn haben Bedenken angemeldet, ein Gespräch mit dem Betreiber und ein direktes Gespräch mit dem Gemeinderat wird noch stattfinden.