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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bauwerberin beantragt für die, bisher zur Lagerung von landwirtschaftlichen Produkten, verwendete Lagerhalle auf der Fl.Nr. 101/0 Gemarkung Steindorf, eine (Teil-) Nutzungsänderung. Künftig soll neben den bislang gelagerten Produkten auch Kunstdünger eingelagert werden. Weiter Änderungen werden nicht beantragt.

 

Eingang des Bauantrages:noch nicht vorliegend

Ende Fiktionsfrist gem. § 36 Abs. 2 BauBG:abhängig vom Eingang

Nächste Gemeinderatssitzung:10.12.2015

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Einer Nutzungsänderung stehen keinerlei rechtlichen Gründe entgegen. Die Lagerung von Düngematerial und den damit verbundenen besonderen Beschränkungen und Auflagen zu Lagerungsbedingungen sind durch die Fachbehörden zu beurteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf erteilt zu der beantragten Nutzungsänderung, unter dem Vorbehalt der Beurteilung zur Lagerklasse durch die Fachbehörden, sein Einvernehmen.

 

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Anlage/n

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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