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Sachverhalt:

Die CSU-Fraktion im Marktgemeinderat Mering beantragt die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Hauptstraße im Ortszentrum (Augsburger Straße / Münchener Straße) zwischen Kirchstraße und Unterberger Straße.

 

Eine ausdrückliche Begründung wurde dem Antrag nicht beigefügt.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat die Situation vor Ort geprüft dazu und schriftlich Stellung genommen.

Gem. der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen nur unter bestimmten und eingegrenzten Gesichtspunkten umgesetzt werden dürfen.

Gem. § 45 Abs. 9 erfordert dies eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Anhand der belegten Unfälle seit Beginn 2013 bis heute, wird ein Unfallschwerpunkt aber verneint mit der Folge, dass auch die beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung mangels erfüllter gesetzlicher Vorgaben abgelehnt wird.

 

Die Straßenverkehrsbehörde schließt sich der Einschätzung der Polizei an.

 

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg ist ausdrücklich Bestandteil der Beschlussvorlage, da diese in Ihrer Ausführlichkeit sowohl den theoretischen, rechtlichen Anforderungen als auch der praktischen Situation bzgl. der detaillierten Unfälle gerecht wird und so einen umfassenden Eindruck vermittelt, der durch eine Zusammenfassung nicht getrübt werden soll.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h auf der Hauptstraße im Ortszentrum (Augsburger Str./Münchner Str.) zwischen Jägerberg und Bahnhofstraße.

Als besondere Streckenerfordernisse, welche die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigt, verweist der Marktgemeinderat auf die hohe Anzahl an Fußgängern sowie die Radfahrer, welche diesen Streckenabschnitt nutzen. Ferner überqueren auf diesem Straßenabschnitt viele Menschen die Straße, weil sich dort z.B. öffentliche Einrichtungen, Geschäfte, Ärzte, Apotheken, Bücherei u.v.m. befinden. Des Weiteren gibt es durch das angrenzende Alten- und Pflegeheim St. Agnes sowie die angrenzenden Ärzte und Apotheken und die Luitpoldschule viele besonders schutzbedürftige Personen.

Der Marktgemeinderat verweist mit diesem Beschluss auf die gesetzlichen Vorgaben, wonach es nicht erst zu Unfällen kommen muss, sondern bereits häufig auftretende geschwindigkeitsbedingte gefährliche Verkehrssitutationen für eine solche Anordnung ausreichen.

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Abstimmungsergebnis:   16 : 5

 

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