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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die CSU-Fraktion im Marktgemeinderat Mering beantragt die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Hauptstraße im Ortszentrum (Augsburger Straße / Münchener Straße) zwischen Kirchstraße und Unterberger Straße.

 

Eine ausdrückliche Begründung wurde dem Antrag nicht beigefügt.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat die Situation vor Ort geprüft dazu und schriftlich Stellung genommen.

Gem. der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen nur unter bestimmten und eingegrenzten Gesichtspunkten umgesetzt werden dürfen.

Gem. § 45 Abs. 9 erfordert dies eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Anhand der belegten Unfälle seit Beginn 2013 bis heute, wird ein Unfallschwerpunkt aber verneint mit der Folge, dass auch die beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung mangels erfüllter gesetzlicher Vorgaben abgelehnt wird.

 

Die Straßenverkehrsbehörde schließt sich der Einschätzung der Polizei an.

 

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg ist ausdrücklich Bestandteil der Beschlussvorlage, da diese in Ihrer Ausführlichkeit sowohl den theoretischen, rechtlichen Anforderungen als auch der praktischen Situation bzgl. der detaillierten Unfälle gerecht wird und so einen umfassenden Eindruck vermittelt, der durch eine Zusammenfassung nicht getrübt werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

Mangels der Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen erfolgt im Bereich der Münchener Straße und Augsburger Straße keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.

 

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Anlage/n

1 Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg

 

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