Reduzieren

Sachverhalt:

Hier wird Bezug genommen auf den vorhergegangenen TOP.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Für eine öffentlich Einrichtung, deren gesetzliche Grundlage eine Satzung ist, können auch nur durch eine Gebührensatzung entstandene Aufwendungen auf die Benutzer umgelegt werden. Gesetzesgrundlage hierfür sind Art. 2 und 8 Kommunalabgabegesetz (KAG).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung, mittel- und unkalkulierbar

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015: €Einmalig 2015: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

siehe Anmerkungen im vorher beratenen TOP.

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt zur „Satzung über die Obdachlosenunterkunft des Markt Mering -OUS“, die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterbringung des Marktes Mering (Obdachlosenunterbringungsgebührensatzung -OUGS)“, der Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:   20 : 0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.